Erklärung der DKP zur Verschärfung des US-Wirtschaftskrieges gegen Kuba
Die Deutsche Kommunistische Partei verurteilt die erneute Verschärfung der völkerrechtswidrigen Blockade Kubas durch die USA und fordert von der deutschen Bundesregierung und den EU-Institutionen, ihren Lippenbekenntnissen gegen Washingtons Wirtschafts-, Handels- und Finanzkrieg konkrete Maßnahmen folgen zu lassen.
Am 2. Mai hat die US-Regierung von Präsident Donald Trump den Abschnitt III des sogenannten Helms/Burton-Gesetzes in Kraft gesetzt. Dieser räumt Bürgern der Vereinigten Staaten das Recht ein, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten zu verklagen, wenn diese Eigentum nutzen, das in den 60er Jahren in Kuba nationalisiert wurde, nachdem entsprechende Entschädigungsangebote nicht angenommen wurden. Klageberechtigt sind sogar solche Bürger, die zum Zeitpunkt der Verstaatlichung noch nicht über die US-Staatsbürgerschaft verfügten.
Die Entscheidung der US-Regierung stellt einen juristischen Freibrief für das Kapital und die konterrevolutionäre Mafia dar, praktisch jede ausländische wirtschaftliche Aktivität auf der Insel zu attackieren. Denn bis zum Sieg der Revolution am 1. Januar 1959 war Kuba de facto eine Kolonie der USA, das Sagen hatten die Mafia und Großkonzerne, die zum Beispiel die Hälfte der Zuckerproduktion, 70 Prozent der Erdölindustrie und die gesamte Nickelproduktion kontrollierten. Für einen eigenständigen Entwicklungsweg hatte Kuba gar keine andere Möglichkeit, als die Ökonomie des Landes unter eigene Kontrolle zu bringen – insbesondere angesichts der Tatsache, dass Washington einen erbarmungslosen Wirtschaftskrieg gegen die Insel entfesselte.
Kuba leistet inzwischen seit mehr als 60 Jahren der imperialistischen Aggression Widerstand. In der im April in Kraft getretenen neuen Verfassung bekräftigt das Land, am Kurs des sozialistischen Aufbaus festzuhalten. Dafür hat es unsere volle Solidarität!
Die Europäische Union und die deutsche Bundesregierung haben in Erklärungen und Beschlüssen gegen die Blockadepolitik der USA Stellung bezogen. Jahr für Jahr votiert die Bundesrepublik in der UN-Vollversammlung mit fast allen anderen Staaten der Welt gegen die Blockade. Doch obwohl seit 1996 EU-rechtlich festgeschrieben ist, dass die Ausweitung der US-Zwangsmaßnahmen gegen Kuba auf europäische Unternehmen illegal und bussgeldbewehrt ist, gibt es bis heute weder eine echte Antwort auf die Aggression noch Strafen gegen die USA. Im April kündigte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini an, dass als Reaktion auf Schadenersatzforderungen der USA an europäische Unternehmen auch US-Besitz in der Europäischen Union beschlagnahmt werden könnte. Wir fordern Berlin und Brüssel auf, es nicht bei leeren Drohungen zu belassen, sondern endlich deutlich auf die US-Aggression zu antworten. Kuba seinerseits wird sich ohnehin durch keinerlei Drohung von seinem Weg der Souveränität abbringen lassen.
Essen, 27.6.2019