Die Kanzlerrede des Wirtschaftsministers

Habecks Hammer

Wer die Rede von Klima- und Wirtschaftsminister Habeck gesehen hat und deren Kommentierung in den Medien verfolgte, muss von zwei Versionen der Rede ausgehen. Im Kulturteil des „Spiegel“ stieß ich auf die Einschätzung des ehemaligen Richters des Bundesgerichtshofs Thomas Fischer. Zumindest wir beide scheinen das selbe Video gesehen zu haben.

Fischer nimmt sich nur einen Satz aus Habecks Gefühlsbombardement vor – diesen allerdings sehr genau.
Kinderbuchautor Habeck betont, dass „hier lebende Muslime“ zu Recht Anspruch auf Schutz vor „rechtsextremer Gewalt“ hätten. Sehr umständlich erklärt er dann auch noch, dass der Staat diese gewährleisten muss. Dass der Staat Bürger in seinem Zuständigkeitsgebiet vor jeglicher Gewalt zu schützen hat ist nicht nur eine Binsenweisheit, sondern auch ein Grundrecht.

Jurist Fischer fragt sich weshalb hier etwas, was für alle Menschen in diesem Land gilt, so explizit herausgestellt wird. Seine Antwort: „Das Schockierende an der Botschaft des Ministers ist, dass er den Anspruch auf Toleranz mit dem Anspruch auf Schutz vor rechtsradikaler Gewalt auf die Schalen derselben Waage legt.“ Fischer erkennt als einer der wenigen den Angriff auf das Grundgesetz, der in den kommenden Sätzen mit Verdrehungen und Verkürzungen vorgetragen wird.

Muslime müssten Jüdinnen und Juden beistehen, wenn sie angegriffen würden. „Sie müssen sich klipp und klar vom Antisemitismus distanzieren, um nicht ihren eigenen Anspruch auf Toleranz zu unterlaufen.“

Muslime sollen also für etwas gerade stehen, was Aufgabe des Staates ist, nämlich Schutz vor Gewalt. Dann wird in einem Atemzug rechtsextreme Gewalt mit Antisemitismus gleichgesetzt, um im nächsten Muslimen die Toleranz zu versagen.
Habeck will also Muslimen mit einer in seinen Augen falschen Meinung, sprich: Antisemitismus, die Toleranz versagen. Was bedeutet, dass die Freiheit, auch eine falsche, dumme, absurde, zumindest eine andere Meinung als der Vizekanzler zu haben, zu äußern und für sie sogar zu demonstrieren, nicht mehr gestattet ist. Wer es dennoch tut, der verwirkt offenbar auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Die Verschärfung der Gesinnungsparagraphen reicht der Ampel nicht mehr. Mit schwerem Gerät geht es gegen das Grundgesetz. Insofern greift Thomas Fischers Fazit zu kurz. Habecks Rede ist mehr als eine „stinknormale Variante des moralverbrämten Rassismus“.

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"Habecks Hammer", UZ vom 10. November 2023



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