Auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums hieß es wohltönend, man wolle gute Pflege. Im Gesetz jedoch steht, dass die Krankenhäuser nur so besetzt sein müssen, dass eine „nicht patientengefährdende pflegerische Versorgung noch gewährleistet ist“.
Muddis Agenda 2020 – „Sozialverträgliches Frühversterben“ für alle (Armen)!