Grundrechte verteidigt

Bereits am 24. Juli 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht einen vor wenigen Tagen veröffentlichten Beschluss, mit dem das Engagement für Bürgerrechte bei Demonstrationen gestärkt wird. Dem Gericht zufolge darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ihres Auftretens vorgehen. Dies wäre nur dann erlaubt, wenn „tragfähige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, „dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen“, teilt das Gericht jetzt in seiner Pressemitteilung mit.

Der Beschwerdeführer wehrte sich im konkreten Fall gegen die Feststellung seiner Personalien am Rande einer Demonstration am 22.1.2011 in Göttingen. Er und mehrere weitere Mitglieder der Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ richteten damals besonderes Augenmerk auf einen Dokumentationstrupp der Hannoveraner Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Dieser hatte die Demonstration nahezu die gesamte Zeit videografiert, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Diese andauernde Provokation durch den Dokumentationstrupp führte zu einer kurzfristigen Eskalation der Demonstration. Im weiteren Verlauf der Demonstration wurde der Trupp noch mehrfach von Versammlungsteilnehmern und auch Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe auf seinen Rechtsverstoß hingewiesen und zur Unterlassung aufgefordert. Kurz vor Ende der Demonstration eskalierte der Trupp die Situation erneut durch sein Vorgehen gegen den Beschwerdeführer und eine Begleiterin aus der Gruppe.

„Dieser Beschluss ist insbesondere wichtig für Bürgerrechtsgruppen wie die unsere. In der Vergangenheit wurde unsere Arbeit immer wieder stark durch die Polizei behindert oder unmöglich gemacht. Wir waren Einschüchterungen und Unterbindungen von Foto- und Filmaufnahmen, erzwungenen Löschungen von Aufnahmen, Androhungen von Kamerabeschlagnahmen, Personalienfeststellungen, Platzverweisen und sogar Einkesselungen ausgesetzt“, kommentierte Roland Laich von den „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ aus Göttingen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. „Der Beschluss geht in seiner Tragweite sogar noch weiter, denn er bezieht sich ausdrücklich auf alle TeilnehmerInnen an öffentlichen Versammlungen.“

www.buerger-beobachten-polizei.de

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"Grundrechte verteidigt", UZ vom 16. Oktober 2015



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