Militarisierung der Polizei schreitet in Sachsen voran

Grundrechte beschnitten

Von Markus Bernhardt

Die Kritik an den in den meisten Bundesländern bereits vollzogenen Verschärfungen der Polizeigesetze reißt nicht ab. Schnellen Schrittes wurden – zuletzt in der vergangenen Woche in Sachsen – die vorhandenen Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung noch weiter beschnitten. Das geht einher mit einer weiteren Militarisierung der Polizei. „Künftig erhält das Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei Befugnisse zum Einsatz von Handgranaten und Maschinengewehren. Die auf dem gepanzerten Fahrzeug ‚Survivor R‘ angebrachte Befestigung für Maschinengewehre verdeutlicht den Grad der fortschreitenden Militarisierung der Polizei“, kritisierte das Bündnis gegen das sächsische Polizeigesetz.

Der sächsische Bezirk von „Amnesty International“ warnte: „Mit dem beschlossenen novellierten Polizeivollzugsdienst-Gesetz erhält die sächsische Polizei zahlreiche Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse, die aufgrund vager Voraussetzungen jeden treffen können. Wer von der Polizei als ‚zukünftige Gefahr‘ mit Maßnahmen belegt werde, hat kaum Chancen, dagegen vorzugehen“, warnte die Menschenrechtsorganisation.

Während die sächsische Linkspartei gegen die Gesetzesverschärfung stimmte und bereits kundtat, sie gemeinsam mit „Bündnis 90/Die Grünen“ mittels einer Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen zu wollen, hatte die Brandenburger Linke das dortige Polizeigesetz gemeinsam mit ihrem SPD-Koalitionspartner durchgewunken.

Bemerkenswert ist neben dem Grundrechteabbau im Rahmen der Gesetzesverschärfungen jedoch auch die Einrichtung des sogenannten „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums“ (GKDZ), welches ab 2021 in Leipzig den Betrieb aufnehmen und von den sogenannten fünf neuen Bundesländern gemeinsam betrieben werden soll. Von der Öffentlichkeit nahezu unbeachtet soll das GKDZ angeblich zur Überwachung der Telekommunikation von vermeintlichen „Schwerkriminellen“ oder „Gefährdern“ eingesetzt werden. Da der Chef des Spitzelzen­trums, Ulf Lehmann, letzte Woche jedoch bereits betonte, dass das GKDZ „auf der Basis der unterschiedlichen Polizeigesetze in den Ländern“ arbeiten werde, dürfte schon jetzt als sicher gelten, dass deutlich mehr Personen überwacht werden sollen. Zur Erinnerung: Schließlich wurde die gesetzlich verbriefte Unschuldsvermutung faktisch durch eine in den Polizeigesetzen der Länder festgeschriebene Prognose-Justiz ersetzt, die auf Mutmaßungen und nicht mehr auf tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten basiert.

Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), machte unterdessen deutlich, dass seine Partei im Gegensatz zur Linkspartei „keine halben Sachen“ machen werde. Zwar begrüße er explizit, dass die Linkspartei in Sachsen das dortige Gesetz rundum abgelehnt habe. Dies bedeute jedoch nicht, dass man den „Kniefall der Brandenburger Regierungslinken vor politischen Hardlinern, Polizei und Geheimdiensten“ nicht zur Kenntnis genommen habe. „Ein bisschen mehr oder weniger Grundrechteabbau und staatliche Überwachung gibt es nun mal nicht“, so Köbele. Die DKP sage klar: „Wir lehnen alle Verschärfungen der Polizeigesetze ebenso ab wie die weiter ausufernde Militarisierung der Polizei.“ Und daran gebe es nichts zu rütteln, so der Parteivorsitzende weiter.

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"Grundrechte beschnitten", UZ vom 18. April 2019



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