Grund zur Sorge

Die neugewählte schwarz-grüne Landesregierung in NRW will offensichtlich wieder undemokratische Sperrklauseln für die Kommunalwahlen einführen. „Auch die Zersplitterung insbesondere der größeren Räte und Kreistage bereitet Grund zur Sorge und wirft Fragen der Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit auf“, erklärt sie in ihrem Koalitionsvertrag.

Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1999 war die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5-Prozent-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar. 2017 kippte das Gericht die Einführung einer 2,5-Prozent-Klausel.

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"Grund zur Sorge", UZ vom 1. Juli 2022



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