Am 9. Februar hat das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung zur Ausbaggerung der Elbe bei Hamburg bekanntgeben. Umweltverbände wie der NABU und der BUND hatten gegen das Planfeststellungsverfahren geklagt. Das Gericht kritisiert, dass die Planung der neuerlichen Elbvertiefung, die auch eine tidenunabhängige Nutzung für Schiffe mit einem Tiefgang von 14,5 m ermöglichen soll, gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Nach dieser Richtlinie dürfen Maßnahmen nicht den ökologischen Zustand von Gewässern verschlechtern. Die Vertiefung der Tideelbe würde zu einer erhöhten Fließgeschwindigkeit führen – und die könnte die Lebensgrundlage des Schierlings-Wasserfenchels zerstören, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es geht aber auch darum, dass sich durch die Vertiefung der Sedimenthaushalt verändert und dadurch das Salzwasser weiter ins Landesinnere vorrückt und zum Beispiel die Obstplantagen im Alten Land gefährden kann. Hier steht also Umwelt gegen Wirtschaftsinteressen.
Ob diese Wirtschaftsinteressen für die Menschen sinnvoll sind, spielte vor Gericht keine Rolle. Der Planfeststellungsbeschluss kann jetzt nachgebessert werden, die Vertiefung ist also nur aufgeschoben und nicht aufgehoben.