Brief der VVN-BdA NRW an die IG Metall

Großbetriebe in Gemeineigentum

Liebe Kolleginnen und Kollegen der IG Metall Nordrhein-Westfalen!

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen, ist solidarisch mit Eurem Kampf für die Stahlarbeitsplätze. Eure Forderung nach „Staatseinstieg“ zur Rettung des Standortes der Thyssenkrupp AG findet unsere volle Unterstützung. Ihr schreibt in der „metall“, es gehe um eine Schlüsselindustrie. Wenn der Ministerpräsident Armin Laschet den Übergang zu einer klimafreundlichen Stahlproduktion verspricht, aber nicht den Einstieg des Staates, dann lässt dies Zweifel an seiner Solidarität aufkommen. Wir erinnern an die Landesverfassung von NRW, in der es in Artikel 27 heißt:

(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.

(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.

In den Programmatischen Eckpunkten unserer Organisation heißt es dazu:

  • Auf der Grundlage dieses Artikels müssen Betriebe wie zum Beispiel Thyssen-Krupp oder Rheinmetall vergesellschaftet und damit ihr mörderisches Wirken (als Rüstungsbetrieb) beendet werden.
  • Gegen Erwerbslosigkeit, kommunale Verschuldung, Bildungsnotstand und Begünstigung des Bankkapitals muss die Landesverfassung Richtschnur sein.
  • Das Recht auf Arbeit muss endlich als Menschenrecht verstanden und verwirklicht werden.

Artikel 24 der Landesverfassung NRW bietet dazu eine Handhabe:

„Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit. Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familien decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn, das gilt auch für Frauen und Jugendliche.“

Wir fordern – und verweisen auf die Erfahrungen aus der Geschichte: Die Verfassung für das Land Nordrhein Westfalen ist anzuwenden und sollte regeln, was beim Missbrauch wirtschaftlicher Macht zu tun ist.

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