Über die Religionsfreiheit der IGFM

Gottlose Ordnung

Das Gewand macht nicht den Mönch. Auch der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM) ist ihr Name nur politischer Zweck. Obwohl sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 als „Grundlage ihrer Arbeit“ behauptet, kommen ihr die dort genannten sozialen Menschenrechte nicht in den Sinn. Sie zitiert lieber die ein halbes Jahr später verabschiedete BRD-Verfassung, die das Wesentliche ausließ: Die Kapitel zu Sklaverei oder Folter nicht nötig zu haben, mag man Bonn abnehmen, aber die UN-Artikel zu „sozialer Sicherheit“ (Art. 21), „wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten“ (22), zum „Recht auf Arbeit und gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ (23), zum „Recht auf Erholung und bezahlten Urlaub“ (24) und dem „Recht auf Sicherheit im Fall von Arbeitslosigkeit und Krankheit“ (25) sowie dem „Recht auf Kultur“ (27) wegzulassen – das war Bonner Programm.

Darauf basiert die antikommunistische IGFM, Menschenrechte werden selektiv instrumentalisiert. Und sind einmal nicht sozialistisch orientierte Länder im Fadenkreuz, so wird mittels des Iran oder der Türkei der Islam gebrandmarkt. Dazu passt dieser Tage ein IGFM-Aufruf zur Stärkung des „Bundesbeauftragten für Religionsfreiheit“, in dem ihre Idee von Religionsfreiheit zur Bedingung für die Demokratie gemacht wird.

Nun gehört allerdings zur Religionsfreiheit aus gutem Grund das Recht, keine Religion und keinen Glauben zu haben. Denn für christliche wie auch für islamistische Fanatiker ging es über Jahrhunderte mehr gegen Un- denn gegen Andersgläubige, traf man sich doch grundsätzlich in der Irrationalität des Glaubens. Mit der erfolgreichen politischen Instrumentalisierung von Islam und Christentum gegen die säkularen Regierungen Afghanistans und Polens brachte man den gemeinsamen Gegner Sozialismus zu Fall; zweihundertfünfzig Jahre nach der Aufklärung kann wieder von Glauben und Schöpfung geredet werden.

Wäre die UN-Erklärung tatsächlich relevant für die IGFM, dann würde sie deren Artikel 28 kennen. Er ist ein kaum verhüllter Aufruf zum Sozialismus: „Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“

Im Kapitalismus sind diese Rechte nicht zu haben. Weiß Gott nicht.

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"Gottlose Ordnung", UZ vom 18. April 2025



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