Antifaschistin kämpft gegen Überwachung, hessisches Innenministerium erklärt Geschichte

Gingold gegen Verfassungsschutz

Von bern

Am vergangenen Donnerstag sollte in Wiesbaden der Prozess der Antifaschistin Silvia Gingold gegen das Land Hessen stattfinden. Gingold klagt gegen den hessischen „Verfassungsschutz“ auf die Beendigung ihrer fortgesetzten geheimdienstlichen Beobachtung und auf die Vernichtung der diesbezüglichen Akten. Als Tochter der bekannten jüdischen Résistancekämpfer und Kommunisten Etti und Peter Gingold war sie bereits in den 1970er Jahren eine der prominentesten Betroffenen des sogenannten Radikalenerlasses.

Dass ihr die Einstellung in den Staatsdienst verweigert wurde sorgte schon damals für internationale Empörung. Der Inlandsgeheimdienst, der ihre Beobachtung nach eigenen Angaben zwischenzeitlich eingestellt hatte, begann im Jahr 2007 mit ihrer erneuten Überwachung.

Der angebliche Anlass war die Rede Gingolds bei einer Demonstration gegen das später als grundrechtswidrig eingestufte Berufsverbot des Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy, dem sein antifaschistisches Engagement als „staatsfeindliche Betätigung“ angelastet wurde (UZ berichtete). In dieser Rede war sie auf die Erfahrungen ihrer Familie in der Zeit des Faschismus eingegangen. Dazu merkt das hessische Innenministerium an: „Der Bezug zu ihrer ‚eigenen Familiengeschichte‘ wirkt dabei vordergründig, da sie sich erkennbar nicht nur auf die historisch belegten personellen Kontinuitäten zwischen Staatsbediensteten des Deutschen Reiches von 1933 bis 1945 bezieht, sondern diese Kontinuität im Sinne des kommunistisch orientierten Antifaschismus auf die gesamte politische und gesellschaftliche Ordnung der BRD bezieht.“

Seit dieser Rede wird jede Betätigung Silvia Gingolds wieder geheimdienstlich beobachtet: Lesungen aus der Autobiografie ihres Vaters, Äußerungen zum 40. Jahrestag des Radikalenerlasses, friedenspolitische und gewerkschaftliche Aktivitäten.

„Der deutsche Inlandsgeheimdienst fühlt sich trotz der öffentlich gewordenen Verstrickungen mit dem NSU und der militanten Naziszene offensichtlich unangreifbar. In der Verhandlung wird es nicht zuletzt darum gehen, ob dem ‚Verfassungsschutz‘ in der Verfolgung unliebsamer Linker überhaupt noch irgendwelche Grenzen gesetzt sind. Wir fordern zur aufmerksamen Beobachtung und öffentlichen Begleitung des Gerichtsverfahrens auf“, solidarisierte sich die linke Solidaritäts- und Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe e.V. mit Gingold.

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"Gingold gegen Verfassungsschutz", UZ vom 13. Januar 2017



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