Mindestlohnempfänger in elf EU-Staaten müssen nach Angaben des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC) im Schnitt mindestens 40 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben. In Spanien, Portugal, Luxemburg, Ungarn und Bulgarien bleibe Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn nach Abzug der Miete nur die Hälfte oder weniger ihres Lohns für Lebensmittel, Heizung und andere Kosten.
In weiteren fünf Ländern habe die Miete im Jahr 2019 zwischen 41 und 48 Prozent des Lohns ausgemacht.
Die Werte basieren nach ETUC-Angaben auf Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts. Grundlage seien Zahlen von 2019, die bei einer EU-Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen gewonnen wurden. Verglichen wird der gesetzliche Mindestlohn mit den monatlichen Durchschnittsmieten für Wohnungen mit höchstens drei Zimmern.