Geständnis widerrufen

Im Mordfall Lübcke hat der tatverdächtige Stephan E. sein Geständnis nach Informationen des „Südwestrundfunks“ zurückgenommen. Vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat er seine Angaben zur Tötung von Walter Lübcke ausdrücklich widerrufen und schwieg ansonsten. Trotzdem bleiben die ausführlichen und detailreichen Angaben, die Stephan E. in seinem Geständnis mitteilte, für die Ermittler verwertbar.

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"Geständnis widerrufen", UZ vom 5. Juli 2019



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