Gesinnungsurteil

Am vergangenen Donnerstag endete der §-129b-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali Özel. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten – obwohl dem Angeklagten keinerlei strafbare Handlungen zugerechnet werden konnten. Ali Özel wurde vorgeworfen, als PKK-Gebietsleiter in verschiedenen Regionen der BRD tätig gewesen zu sein. „In diesen Prozessen steht die Verurteilung schon im Vorfeld fest, nur das Strafmaß unterscheidet sich in Nuancen“, kritisierte Özels Rechtsanwalt Martin Heiming. Die „Rote Hilfe“ rief zur Solidarität auf. Derzeit seien Dutzende Aktivistinnen und Aktivisten aus der Türkei in deutschen Gefängnissen, die in der Regel der Mitgliedschaft in einer ‚terroristischen Vereinigung im Ausland‘ nach § 129b StGB beschuldigt würden. „Welche Organisation als terroristisch zu gelten hat, legen dabei die Bundesregierung und ihre Verbündeten je nach den aktuellen politischen Konstellationen fest“, erklärte die linke Solidaritätsorganisation.

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"Gesinnungsurteil", UZ vom 21. Oktober 2016



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