Gesetz für die Fleischwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ verabschiedet. Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen der SPD und der CDU/CSU dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben: „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!“

„Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat die Politik deutlich gemacht, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die die Fleischwirtschaft vor zwei Jahren abgegeben hat, nicht ausreicht. Freiwillige Selbstverpflichtungen funktionieren eben nur, wenn alle Akteure der Branche sich daran halten. In der Fleischwirtschaft sind wir weit davon entfernt.“ In den vergangenen Jahren habe sich eine Vielzahl von Unternehmern der Fleischwirtschaft gerne mehr oder weniger dubioser Anbieter von Werkverträgen bedient, um die eigenen Kosten zu senken. Nur so sei es auch möglich, ein hochwertiges Lebensmittel wie Fleisch – auf Kosten der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten mit Werkverträgen – so billig anzubieten, wie es derzeit bei den Discountern geschieht.

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"Gesetz für die Fleischwirtschaft", UZ vom 16. Juni 2017



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