Als am 5. Dezember der Digitalpakt Schule im Bundesrat vorläufig scheiterte, geriet für einen kurzen Moment eine der zahlreichen Grundgesetzänderungen, die der Bundestag schon am 29. November beschlossen hatte, in den Blick der Öffentlichkeit. Sie waren anlässlich der ersten Lesung am 16. Februar 2017 von Schäuble, damals noch Finanzminister, wie folgt begründet worden: „Für eine zielgerichtete und effiziente Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen soll der Bund mehr Einwirkungsrechte bei Finanzhilfen erhalten.“ Der Bund will über die 5 Milliarden Euro dieses Digitalpaktes direkten Einfluss auf die Bildungspolitik der Bundesländer gewinnen und kratzt an den Hoheitsrechten der Landesregierungen. Die Förderung von Investitionen in diesem Bereich ist notwendig, fraglich bleibt, wer liefert die avisierte Hardware und noch wichtiger, wer liefert die Software, sprich die Lernprogramme? Die weitere Dreistigkeit der Bundesregierung ist im Änderungstext die Erpressung, dass bei nächsten Förderungen des Bundes die Bundesländer sich paritätisch beteiligen müssen, ob sie das wollen oder können, bleibt fraglich.
Selten genug kommt es zu Widerspruch. Norbert Lammert, Vorgänger von Wolfgang Schäuble im Amt des Bundestagspräsidenten, und nur noch wenige Tage im Amt, eröffnete am 26. September 2017 den neu eingerichteten Plenarsaal des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern. Lammert sprach viel über Demokratie, bezog sich aber auch auf den Länderfinanzausgleich und forderte Landesregierungen und Landtage auf, sich nicht die Wahrnehmung eigener Zuständigkeiten abkaufen zu lassen. „Hilfreich wäre, wenn Landesregierungen und Landtage noch tapferer der Versuchung widerständen, die Aussicht auf finanzielle Beteiligung des Bundes für noch interessanter zu halten als die Wahrnehmung eigener Zuständigkeiten.“
Offenbar vermisste er Zivilcourage. Seine Kritik richtete sich, zwei Tage nach der Bundestagswahl, gegen Wolfgang Schäuble – Parteifreund, Nachfolger und noch Finanzminister. Die Kritik muss irgendwann überzeugt haben. Zu befürchten bleibt, dass der Gesetzestext dem Kapitalverwertungsdruck irgendwann nachgeben wird.