Die Verteidigung des Völkerrechts bleibt Aufgabe im Klassenkampf

Geronnene Kräfteverhältnisse

Zwischen Mai und September 1945 erlitt das imperialistische System eine schwere Niederlage. Der Griff nach der Weltmacht des deutschen und japanischen Imperialismus und ihrer Trittbrettfahrer wurde beendet. Der Versuch, das Rad der Geschichte zurückzudrehen, war gescheitert.
Zu sehr ging das Weltmachtstreben Nazideutschlands und Japans vor allem auch zu Lasten der Interessen Britanniens und der USA. Sie waren gezwungen, für ihren Machterhalt ein Bündnis mit der Sowjetunion und den Befreiungsbewegungen einzugehen. Sie mussten damit auch die Ziele zurückstellen, die dem imperialistischen System gemeinsam waren:

  • Die Vernichtung der Sowjetunion
  • Die Ausweitung des Kolonialsystems und die Ausplünderung der abhängigen Länder
  • Die Eindämmung der Klassenkämpfe und die Abwälzung der Kriegslasten auf die Arbeiterklasse
  • Die Unterdrückung der Frauen
  • Die Durchsetzung irrationaler Ideologien gegenüber der Vernunft

Der Verlauf des zweiten Weltkrieges hatte zu einem enormen Ansehen der Sowjetunion und der Kommunistischen Parteien geführt, die in vielen Ländern den Widerstandskampf am entschiedensten organisiert hatte. Obwohl ökonomisch schwer durch die Kriegsfolgen geschädigt, hatte sich der militärische, politische und ideologische Einfluss des ersten sozialistischen Staates enorm ausgeweitet. Das zwang den Imperialismus, die Sowjetunion als Partner auf Augenhöhe anzuerkennen, was seinen Ausdruck in der Konferenz von Jalta fand.
Die faschistische Ideologie mit ihrer Todesanbetung war vor den Völkern entlarvt. Widerstand, Befreiung und der Aufbau forderten bis weit ins Bürgertum hinein eine vernünftige, am Leben orientierte Weltanschauung. Damit war die ideologische Hegemonie des Imperialismus nach dessen Versuch, sie der Menschheit in ihrer extremen Form aufzuzwingen, angeknackst, in einigen Ländern in die Defensive geraten. Dies bildete den Auftakt für die weltweiten Kämpfe der Arbeiterklasse für ihre Rechte, der Frauen gegen ihre Unterdrückung und der abhängigen Länder um ihre Befreiung. Die internationalen Kräfteverhältnisse waren auf die Seite des Fortschritts verschoben.
Ein Dreivierteljahrhundert und eine Konterrevolution später haben sich diese Kräfteverhältnisse verschoben und verschieben sich angesichts der allgemeinen Krise des Kapitalismus derzeit wieder deutlicher. Erhalten geblieben sind die Kräfteverhältnisse des Sommers 1945, geronnen in Gesetzesform, im Völkerrecht und in der UN.
„Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen,

  • künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
  • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
  • Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
  • den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern, (…)
    haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.“

In der Präambel der Charta der Vereinten Nationen spiegeln sich sowohl die bürgerlichen Freiheiten als auch die über sie hinauswachsenden Interessen der internationalen Arbeiterklasse und mit ihr der gewaltigen Mehrheit der Menschen.

Die bürgerlichen Freiheiten gewähren gleiche Rechte für alle Menschen. Marx hat auf die Beschränktheit der bürgerlichen Freiheiten unter anderem im Kapital verwiesen: „Was allein hier herrscht, ist Freiheit, Gleichheit, Eigentum (…). Freiheit! Denn Käufer und Verkäufer einer Ware, zum Beispiel der Arbeitskraft, sind nur durch ihren freien Willen bestimmt. Sie kontrahieren als freie, rechtlich ebenbürtige Personen. Der Kontrakt ist das Endresultat, worin sich ihre Willen einen gemeinsamen Rechtsausdruck geben. Gleichheit! Denn sie beziehen sich nur als Warenbesitzer aufeinander und tauschen Äquivalent für Äquivalent. Eigentum! Denn jeder verfügt nur über das Seine.“

Mit der Charta ist die Aufnahme sozialer Rechte gelungen, wird erstmals die Gleichheit der Menschen als Ziel bestimmt. Die Überwindung bürgerlich-kapitalistischer Gesellschaftsorganisation findet hier ihren Niederschlag.
Ein besonderer Stachel im Fleisch des Imperialismus ist das allgemeine Gewaltverbot. „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Diese Klausel hat zwar die imperialistischen Kriegsabenteuer seit 1945 nicht verhindert, insbesondere zu Zeiten, in denen international keine Kräfte vorhanden waren, die diese Norm mit entsprechender Durchsetzungskraft verteidigt haben. Sie zwingt dem Imperialismus aber auch 75 Jahre nach seiner Niederlage immer noch Hürden auf, schränkt sein Potential zur Bedrohung der Menschheit ein.

Deshalb tobt der Klassenkampf um die UNO, besonders sichtbar beim Ringen um Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Den Verteidigern der Ergebnisse des Befreiungskampfes und des internationalen Rechts steht der Imperialismus entgegen. Dieser versucht auf allen Ebenen, sich von seinen Fesseln zu befreien. Allen voran versuchen die USA, mit ihrer Kriegs- und Sanktionspolitik Fakten zu schaffen. Sie setzen einfach das durch, was auch bei deutschen Rechtsgelehrten zur Mode geworden ist: Rechtsnihilismus wird betrieben und mit allerlei Menschenrechtskleister verdeckt. Das wirkt bis weit hinein in die Linkspartei.

Sich dem Ausspielen von Menschenrechten und Gewaltverbot zu widersetzen, ist die Aufgabe, die sich aus der Erinnerung des 8. Mai 1945 ergibt. Das bringt die Friedenskämpfer und Klassenkämpfer für die Gleichheit der Menschen an die Seite der Nationen, die die Charta der Vereinten Nationen verteidigen.

Mit zwei Einschränkungen gilt das Gleiche auch für die Verteidigung des Grundgesetztes. Erstens spiegeln sich im Grundgesetz die Kräfteverhältnisse von 1949 wider, die Aufkündigung der Zusammenarbeit durch die Westalliierten und die ersten Jahre des „Kalten Kriegs“. Zum Zweiten ist es dem deutschen Monopolkapital gelungen, das Grundgesetz deutlich zu schleifen, insbesondere durch die Einverleibung der DDR im Rahmen dieser Gesetzesnorm und der Verweigerung einer gesamtdeutschen Verfassung.

Den Klassenkampf aus der Deckung einer Ruine zu führen, ist allerdings sehr viel besser, als dem Gegner auf offenem Feld zu begegnen.

Max Reimann behält recht: „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“


9783355018906 - Geronnene Kräfteverhältnisse - Antifaschismus, Völkerrecht - Theorie & Geschichte, Hintergrund

Im Westen wie im Osten Deutschlands existieren Hunderte von sowjetischen Ehrenmalen und Soldatenfriedhöfen. Sie erinnern an die vielen Sowjetbürger, die als Soldaten der Roten Armee im Kampf gegen Krieg und Faschismus, als verschleppte Zwangsarbeiter oder in den Lagern ihr Leben verloren. Es gibt 3400 Plätze in Deutschland, an denen sowjetische Kriegstote bestattet wurden. Die Bundesregierung verpflichtete sich vertraglich mit Russland und mit der Ukraine, diese Gedenkorte zu schützen und zu erhalten. Sie sind Mahnmale gegen das Vergessen, Erinnerungsorte an das furchtbare Leid, das der Zweite Weltkrieg über die Völker Europas brachte. Dieser zweisprachige Bild-Text-Band in Deutsch und Russisch dokumentiert aus Anlass des 75. Jahrestages der Befreiung erstmals die wichtigsten sowjetischen Denk- und Ehrenmale auf deutschem Territorium.

Frank Schumann
Denkmale der Befreiung
Spuren der Roten Armee in Deutschland
mit ca. 300 Abbildungen durchgängig farbig, zweisprachige Ausgabe in deutsch/russisch mit Vorworten von Matthias Platzeck und Sergej J. Netschajew. 256 Seiten, 21,3 x 28,5 cm, geb. 32,- Euro

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"Geronnene Kräfteverhältnisse", UZ vom 8. Mai 2020



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