Syriza will Streikrecht in Griechenland einschränken

Generalstreik

Von Uwe Koopmann

Die Vorbereitungen für den Generalstreik in Griechenland am 14. Dezember liefen auf Hochtouren. Vor allem die gewerkschaftliche Front PAME mobilisierte vor den Betrieben und in den Stadtteilen. Am 23. und 24. November hatte PAME den Vorschlag für den Streik bei den Geschäftsführenden Vorständen der Dachverbände des privaten Sektors (GSEE) und des öffentlichen Sektors (ADEDY) eingebracht. Darauf folgte ein Aufruf von sieben regionalen Gewerkschaftsverbänden, mehreren Industriegewerkschaften (Bau, Druck und Papier, Nahrung, Textil) und 70 Einzelgewerkschaften aus dem ganzen Land. Die zentrale Forderungen an die Syriza/ANEL-Regierung: Keine Zerschlagung des Streikrechts! Rücknahme aller Memorandumsgesetze!

Diese Gesetze sehen unter anderem den Verkauf und die Privatisierung von staatlichen Betrieben vor, damit einhergehend die Einschränkung von Arbeiterrechten und die Legitimierung von Entlassungen und Aussperrungen. Dagegen gab es zuerst einen Aufruf der Gewerkschaften, dann den Vorschlag von PAME an die zwei Landesgewerkschaften und schließlich den Streikbeschluss.

Konkret bedeutet das Vorhaben der Regierung, dass eine Betriebsgewerkschaft oder eine örtliche Branchengewerkschaft nur über einen Streik beraten und abstimmen kann, wenn mindestens 50 Prozent der Mitglieder ohne Beitragsrückstände an der entsprechenden Versammlung teilnehmen. Das ist der Stein des Anstoßes, da besonders in kleineren Betrieben die gewerkschaftliche Betätigung als umstürzlerische Aktivität von den Arbeitgebern betrachtet und geahndet wird, so dass eine Beratung und Abstimmung fast unter konspirativen Bedingungen erfolgen muss. Bisher galt die Anwesenheitspflicht von mindestens einem Drittel der organisierten Belegschaft.

Streiks, die von überörtlichen Gewerkschaftsverbänden ausgerufen werden, werden von der Regelung nicht betroffen. Hier sind die Vorstände der jeweiligen Organisationen zum Streik­aufruf berechtigt. In jedem Fall bedeuten diese Regelungen einen direkten Eingriff des Staates in die gewerkschaftliche Betätigung der Arbeitnehmer.

Hintergrund ist der Versuch, Griechenland so „schlank“ zu machen, dass das Land für die Finanzmärkte wieder attraktiv wird. Dazu werden die Daumenschrauben angezogen, denn bislang ist der freie Gang an die Finanzmärkte noch nicht gesichert.

Einen Vorgeschmack auf die Auseinandersetzungen lieferten zahlreiche Kundgebungen am 5. Dezember in Athen und anderen Städten. Am Vorabend wollte die Syriza/ANEL-Regierung im Parlament am Syntagma-Platz einen Gesetzentwurf zur Zerschlagung des Streikrechts durchsetzen. Nach den Reaktionen der KKE und der Gewerkschaften wurde der Entwurf kurz vor Mitternacht zurückgezogen. Ein Erfolg der Arbeiterklasse. Doch die Regierung ließ erkennen, dass sie ihre Pläne erneut einbringen will.

Ein weiteres Feld der Herrschaftssicherung ist der EU-gesteuerte Umgang mit den Flüchtlingen – insbesondere auf den sogenannten Hotspot-Inseln Samos, Lesbos (Moria), Chios, Kos und Leros in der Ägäis vor dem türkischen Festland. Dort müssen die Flüchtlinge unter katastrophalen Bedingungen hausen, ohne dass die Athener Regierung sichtbar für Besserung sorgt. Sie will es auch nicht, damit die Flüchtlinge vor der Flucht aus der Türkei abgeschreckt werden. Stattdessen geht es um die Einrichtung von Abschiebegefängnissen. Die Tourismusbranche verzeichnet alarmierende Rückgänge. Die Bürgermeister betteln um Entlastung. Die Kommunen müssen das Chaos verwalten. Und die EU tut nichts. Dass es im bevorstehenden Winter keine Toten unter den Flüchtlingen gibt, kann der Migrationsminister Ioannis Mouzalas laut Spiegel Online nicht garantieren.

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"Generalstreik", UZ vom 15. Dezember 2017



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