Schneiders Kritik an CETA

Gemeinwohl vor Freihandel

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, hat seine Kritik am Freihandelsabkommen CETA erneuert. „Mit den geplanten Investitionsschutzregelungen werden Sonderrechte für Unternehmen geschaffen, rechtsstaatliche Demokratien vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre Profitinteressen durch Gesetze beeinträchtigt sehen. Das gefährdet nicht nur die Demokratie, sondern hebelt auch die Kontrollmöglichkeiten nationaler Gerichte aus“, so Schneider.

Auch gemeinnützige Angebote, wie sie etwa Kindergärten, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Bildungs- und Beratungsdienste der Wohlfahrtsverbände anbieten, seien bei CETA nicht ausreichend geschützt. „Es ist nicht auszuschließen, dass profitorientierte Unternehmen gegen die besondere Stellung gemeinwohlorientierter Dienste klagen, um eine weitere Kommerzialisierung und Ökonomisierung durchzusetzen“, warnte er. Das Handelsabkommen enthalte „keine Vorgaben für hohe soziale und ökologische Standards, es zielt auf die Beseitigung von Standards, die in der Sprache der Verhandler als ‚nichttarifäre Handelshemmnisse‘ gelten“. Sozial- und Gesundheitsdienste seien jedoch keine Ware, sie dürften folglich nicht als solche behandelt werden.

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"Gemeinwohl vor Freihandel", UZ vom 8. Juli 2016



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