Der Friedensaktivist Heinrich Bücker steht demnächst erneut vor Gericht. Noch immer muss er sich gegen den Vorwurf der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches wehren. Nach einer Gedenkrede zum Überfall auf die UdSSR war Bücker im vergangenen Jahr mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Sein Einspruch dagegen führte zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten, die mit einem Freispruch endete. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel ein. Nun geht der Fall in die nächste Instanz. Die DKP Berlin erklärt sich mit Bücker solidarisch:
Aufgrund einer Rede bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion wurde Heiner Bücker zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt, ersatzweise 40 Tagen Haft. Der Vorwurf lautete auf „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch. Gegen den Strafbefehl erhob er Einspruch. Die öffentliche Hauptverhandlung fand am 27. April 2023 vor dem Amtsgericht Tiergarten statt und endete mit einem Freispruch, gegen den die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegte. Der Fall geht jetzt in die nächste Instanz vor dem Landgericht Berlin.
Wodurch ist der öffentliche Friede gestört? Bücker zeigt u. a. die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt auf, dessen Wurzeln schon im Vernichtungskrieg des faschistischen Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Er bringt also das zur Sprache, was Politik und Medien verschweigen.
Zudem erklärt er sein Unverständnis darüber, dass die deutsche Regierung trotz der Rolle von faschistischer Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik den gegenwärtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen gegen Russland anheizt. Das stört den öffentlichen Frieden? Dafür soll er nun bestraft werden?
Seiner Forderung „Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen“ stimmen wir uneingeschränkt zu.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass ein solches Verfahren sowie die Verschärfung des Paragraphen 130 mit dem Absatz 5 in einer Zeit stattfindet, in der die militärische Auseinandersetzung als alternativlos propagiert wird und die deutsche Bevölkerung darauf eingeschworen werden soll.
Wir protestieren gegen dieses geplante Strafverfahren:
- Weil es dazu dient, die politische Debatte immer weiter einzuengen und per Strafgesetz eine Kritik an der herrschenden Politik und den Medien unmöglich zu machen.
- Weil es ein massiver Angriff auf die Meinungsfreiheit ist.
- Weil es verunsichern soll.
- Weil es für die Friedensbewegung in letzter Konsequenz bedeutet, dass sie mundtot gemacht werden kann, wenn sie sich weiterhin gegen den Kriegskurs der deutschen Politik und für eine Deeskalation und für Verhandlungen ausspricht.
Neuverhandlung des Gerichtsverfahrens gegen Heinrich Bücker
Montag, 26. Februar 2024
11.30 Uhr
Landgericht Berlin, Raum 731
Turmstraße 91, Berlin