UZ: Im Münchner NSU-Prozess hat Ralf Wohlleben ausgesagt.
Kerstin Köditz: Zunächst einmal: es ist das gute Recht eines jeden Angeklagten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Wenn er von diesem Recht Gebrauch macht, darf ihm das nicht als belastend ausgelegt werden. Wenn nun jemand nach mehr als 250 Verhandlungstagen genau diese Strategie aufgibt und eine doch recht umfangreiche Einlassung macht, müssen für den Betroffenen schwerwiegende Gründe vorliegen. Einen solchen Strategiewechsel wählt man nur, wenn man sich für den weiteren Verlauf der Verhandlung deutliche Vorteile durch das veränderte Verhalten verspricht.
Wohlleben war es offenbar bereits im Vorfeld seiner Aussage wichtig, seinen „Kameraden“ zu signalisieren, dass er keineswegs einen „Verrat“ begehen werde. Die entsprechende Pressemitteilung seiner Anwältin Nicole Schneiders war überschrieben mit dem Slogan „Der Wahrheit eine Gasse“. Ein mehr als deutlicher Hinweis. So hatte bereits der deutschnationale ehemalige Reichskanzler Franz von Papen seine Autobiografie betitelt. Und in der extremen Rechten lässt sich diese Losung bis mindestens 1919 zurückverfolgen. Damals betitelte Prof. Ferdinand Werner sein Buch so, das im Untertitel den Zweck deutlich erklärte: „Eine Abrechnung mit dem Judentum und seinen Helfern“.
So war ein reumütiges Geständnis nicht zu erwarten. Und es erfolgte selbstverständlich auch nicht. Stattdessen gab es eine Woche nach der Einlassung der Hauptangeklagten eine Art „Zschäpe 2.0“. Zahlreiche von Wohllebens Aussagen sind leicht zu widerlegende Schutzbehauptungen. Schuldzuweisungen erfolgen an enttarnte Geheimdienstspitzel wie Tino Brandt oder an (teil-)geständige Mitangeklagte wie Holger Gerlach und Carsten Schultze. Wohlleben selbst hingegen sei ein Ausbund an Friedfertigkeit, dem es in der Nachwendezeit an Freiheit fehlte.Trotzdem gab es in seiner Darstellung einige aufschlussreiche Aussagen, die speziell für den Inlandsgeheimdienst peinlich sein dürften. So schilderte er freimütig, dass 2009 aus der Kameradschaft Jena das Freie Netz Jena wurde, für das er arbeitete. Der Verfassungsschutz hatte dagegen permanent und penetrant die Falschbehauptung verbreitet, bei jenem Freien Netz habe es sich lediglich um eine Internetplattform gehandelt und nicht um eine Organisation.
UZ: Wohlleben hat in seiner Aussage behauptet, neben Mundlos und Böhnhardt auch mit einem ihm angeblich unbekannten Mann gesprochen zu haben.
Kerstin Köditz: Diese Passage seiner Aussage wird sicherlich eine Rolle in den Untersuchungsausschüssen spielen. Hier besteht Klärungsbedarf. Sollte diese Behauptung zutreffen, wäre die Grundthese der Bundesanwaltschaft in der Anklage, beim NSU habe es sich um eine isolierte Kleingruppe aus drei Mitgliedern und nur sehr wenigen Mitwissern gehandelt, noch mehr ins Wanken gebracht als dies bisher ohnehin schon der Fall ist.
Man muss dabei berücksichtigen, dass Wohlleben als sehr gut vernetzt gilt und wesentliche Schlüsselpersonen der damaligen Neonaziszene kannte. Wenn beim Kontakt nach Chemnitz nun jemand auftaucht, den Wohlleben nicht kennt, deutet dass darauf hin, dass es sich um jemanden außerhalb der regionalen Führungsebene handelt, der jedoch das Vertrauen des Trios genießt. Das wiederum ließe möglicherweise darauf schließen, dass der Unterstützerkreis in Chemnitz noch größer war als bekannt.
UZ: Halten Sie die Strategie, alle Straftaten auf die toten Mundlos und Böhnhardt abzuwälzen, für erfolgversprechend?
Kerstin Köditz: Nein, selbstverständlich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht diesem Plot einer Schmierenkomödie folgt, wonach Beate Zschäpe nur das eigentlich unpolitische Hausmütterchen gewesen sei, das ihre Jungs immer wieder ermahnte, nicht zu unartig zu sein und zu viele Leute umzubringen, das aus Kummer über deren Unfolgsamkeit zu viel Sekt soff und sogar die geliebten Katzen vernachlässigte. Ich bin vielmehr davon überzeugt, dass sie sich mit dieser Selbstrechtfertigung einen Bärendienst erwiesen hat. Letztlich war die Strategie des Schweigens ihres ehemaligen Verteidigertrios das angemessene Verhalten in einem solchen Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass die Ratschläge ihres neuen Verteidigerduos ihre Lage eher verschlechtern werden.
UZ: Was erwarten Sie vor dem Hintergrund der Aussagen von den Richtern am OLG und der Bundesanwaltschaft?
Kerstin Köditz: Man sollte zwar mit Richter- und Gerichtsschelte sehr vorsichtig sein, erst recht dann, wenn noch gar kein Urteil gesprochen worden ist, aber – mit Verlaub – von der Bundesanwaltschaft habe ich seit der Anklageschrift überhaupt nichts erwartet und vom Vorsitzenden Richter im Verlauf des Prozesses immer weniger. Man konnte den Eindruck gewinnen, es sei diesem mehr an einer Abkürzung des Verfahrens als an einer vollständigen Aufklärung des Tatkomplexes gelegen. Für mich ist es unverständlich, dass er sich auf die Forderung Zschäpes einlässt, Fragen nur schriftlich und nur die des Gerichts zu beantworten. Aus ihrer Sicht ist das logisch: Ihre wahren Feinde im Gerichtssaal sind die AnwältInnen der Nebenklage.
UZ: Halten Sie eine Aufklärung des NSU-Komplexes überhaupt noch für möglich?
Kerstin Köditz: Das Verfahren in München wird dazu einen Beitrag leisten, ebenso die diversen Untersuchungsausschüsse. Etliche investigative JournalistInnen und Gruppen wie NSU-Watch leisten einen tagtäglichen wichtigen Beitrag. Ich bin skeptisch, ob dies alles letztlich hinreichend sein wird, um die vor allem für die Opferfamilien so wichtige Aufklärung der einzelnen Taten und des Gesamtkomplexes zu gewährleisten.
Ich darf daran erinnern, dass es in einigen Bundesländern, in denen dies nötig wäre, noch immer kein Untersuchungsgremium gibt. Dass in anderen – so in Baden-Württemberg oder Hessen – das Mauern der jeweiligen Regierung nicht zu übersehen ist. Dass die Behörden weiterhin nach Kräften an der Vertuschung arbeiten. Das alles stimmt pessimistisch. Aber natürlich bleibt der Versuch der vollständigen Aufklärung trotzdem unverzichtbar.
UZ: Die Vertuscher in den Inlandsgeheimdiensten und Behörden dürften jedoch vollends heile aus der Geschichte herauskommen, oder?
Kerstin Köditz: Als Antwort möchte ich einen Satz des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, vom 11. Dezember zitieren: „Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und ich kann sagen, in manchen Bereichen unseres Hauses kann man all das machen, was man schon immer machen wollte, aber man ist straflos.“ Die Macht der Geheimdienste ist gefestigt und sogar ausgebaut, die Aufstockung des Personals erfolgt nahezu widerstandslos.