Sicherheitsbehörden in der EU dürfen die Telefon- und Internet-Verbindungsdaten der Bürger nicht ohne konkreten Verdacht auf Terrorismus oder eine schwere Straftat speichern lassen. Eine pauschale Aufbewahrung durch Telekommunikationsunternehmen sei nicht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Thorsten Frei (CDU) sagte, die Entscheidungen des EuGH blieben hinter den Hoffnungen zurück. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich mehr „Spielräume“ erhofft.
Gegen Vorratsdatenspeicherung
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)