Gegen staatliche Gängelung

Bochum. Zunehmend setzten sich Flüchtlinge gegen das kürzlich verabschiedete sogenannte Integrationsgesetz zur Wehr, welches seit 6. August dieses Jahres, jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2016, gilt. Während die Betroffnenen bisher Freizügigkeit innerhalb des gesamten Bundesgebietes genossen, sieht das Gesetz nunmehr vor, dass anerkannte Flüchtlinge nun – mit wenigen Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen müssen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden.

„Damit müssen Flüchtlinge, die bereits vor Monaten – legal – Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das zuständige Bundesland“, beschreibt der Flüchtlingsrat NRW die schwierige Situation. Kämen sie dieser Aufforderung nicht nach, drohe die Streichung der Sozialleistungen. Aufforderungen seien außerdem „mit sehr kurzen Fristen von einer Woche oder 14 Tagen versehen“, berichten die Flüchtlingsunterstützer weiter.

„Es ist absolut unrealistisch, dass die Flüchtlinge innerhalb dieser kurzen Zeiten eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland finden. Wenn dieses Vorgehen nicht geändert wird, besteht für viele Flüchtlinge die Gefahr, erst einmal in der Obdachlosigkeit zu enden“ mahnte Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.

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"Gegen staatliche Gängelung", UZ vom 16. September 2016



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