Anfang März werden in Bayern die Unterschriften zur Zulassung des Volksbegehrens gegen den Pflegenotstand übergeben. Im Juli 2018 wurde das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand in Bayern gestartet. Darüber sprachen wir mit Stefan Jagel, Stellvertretender Beauftragter des Volksbegehrens und einer der Initiatoren.
UZ: Benötigt wurden 25 000 Unterschriften, damit das Volksbegehren zugelassen wird. Ihr hattet euch das Ziel gestellt, in dieser ersten Stufe 40 000 Unterschriften zu sammeln. Auf welche Resonanz seid ihr gestoßen und wie viele Bayern haben nun das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt?
Stefan Jagel: Wir haben bisher 107 000 Unterschriften gesammelt. Die Resonanz war hervorragend. An den Infoständen haben fast alle Menschen unterschrieben, die angesprochen worden sind. Es gab nach meinen Erlebnissen nur wenige, die nicht unterschrieben haben.
UZ: Wo wurden die Unterschriften gesammelt?
Stefan Jagel: Wir haben an allen möglichen Stellen gesammelt. Auf Sommerfesten, an Infoständen, in Betrieben – eigentlich überall.
UZ: Welche Rolle spielen die lokalen Bündnisse bei der Kampagne?
Stefan Jagel: Das war ziemlich unterschiedlich, weil es in Bayern noch recht wenig Bündnisse vor Ort gibt. Diese Bündnisse müssen wir noch weiter aufbauen. Eigentlich lag die Hauptlast bei Pflegeaktivisten, bei Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege, bei Personalräten, aber auch bei bayerischen Landtagskandidaten. Es war eine wirklich bunte Mischung.
Wir wollten mit der Initiierung des Volksbegehrens ja vor der bayerischen Landtagswahl noch einmal den Druck auf die Landesregierung erhöhen.
UZ: Ist es gelungen, neben ver.di andere DGB-Gewerkschaften für die Initiative zu gewinnen?
Stefan Jagel: Leider noch nicht.
UZ: Wie geht es nun weiter mit dem Volksbegehren in Bayern?
Stefan Jagel: Nun müssen die Kommunen die vorliegenden Unterschriften bestätigen. Diese Bestätigung hat länger gedauert, als wir gedacht haben. Wir werden die bestätigten Unterschriften nun am 8. März mit dem Antrag zur Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium einreichen. Das Innenministerium entscheidet dann, ob das Volksbegehren zugelassen wird. Wenn es der Fall ist, dann müssen innerhalb von 14 Tagen knapp eine Million Menschen, also 7 Prozent der Wohlberechtigten, sich in den Rathäusern eintragen. Das ist die Voraussetzung, dass das Volksbegehren dem Landtag vorgelegt wird.