Ein ganzes Jahr hatte sich der „rot-rot-grüne“ Senat in Berlin Zeit gelassen, um über das eingereichte Volksbegehren für mehr Personal in Krankenhäusern zu entscheiden. Offenbar wollte man abwarten, bis die Bundesregierung durch neue Personalschlüssel in Teilbereichen der Kliniken Fakten geschaffen hat. Vorgeblich teilte der Berliner Senat das Anliegen des Volksbegehrens, das nahezu zeitgleich mit ähnlichen Inhalten auch in Hamburg und Bayern begonnen worden war. Dennoch war zu keinem Zeitpunkt eine Bereitschaft der Senatsverantwortlichen erkennbar, den Personaleinsatz in Kliniken auf Landesebene zu steuern. Im Klinikbereich ist das Land nach wie vor der größte Eigentümer, trotz aller „Entstaatlichung“ durch Rechtsformänderungen, Ausgründungen und Umstrukturierung der Hochschulmedizin in den letzten 20 Jahren.
Und nun die Ablehnung: Vieles sei schon mit den Personaluntergrenzen geregelt, heißt es zur Begründung. Das Land habe keine Regelungskompetenz auf diesem Gebiet. Und über die Forderungen seien Bereiche unzulässigerweise gekoppelt, nämlich Reinigung und Pflegepersonal. Genau darauf berief sich kürzlich das Hamburger Landesverfassungsbericht in seiner Ablehnung. In Berlin gibt es noch keine gerichtliche Entscheidung. Offen ist nun, ob es in Berlin zur nächsten Stufe des Volksbegehrens und danach zum Volksentscheid kommen kann.
Öffentlicher Druck wird bitter nötig sein, um jetzt im Kampf um mehr Personal im Krankenhaus voranzukommen. Im vergangenen Jahr konnte die erforderliche Unterschriftenzahl weit übertroffen werden, trotz überschaubarer Kampagnentätigkeit. In allen Bundesländern, wo ähnliche Ansätze verfolgt werden, zeigt sich große Zustimmung bei den Beschäftigten, Patienten und in weiten Teilen der Bevölkerung. Das macht Mut zum Weitermachen. Das hat sich das Hamburger Bündnis nach dem Gerichtsurteil auf die Fahnen geschrieben. Genauso gilt das für das Berliner Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus.