Fünf bayerische Klimaaktivisten haben Verfassungsbeschwerde gegen die Weitergabe von Verfassungsschutzinformationen an Dritte eingelegt. Seit dem Jahr 2023 darf der Inlandsgeheimdienst in Bayern Daten an Arbeitgeber, Vermieter oder andere Akteure weitergeben, wenn er dies „zur Verhütung oder Beseitigung sonstiger erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Empfängers“ für erforderlich hält.
Gegen Geheimdienstdenunzianten
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