Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat ein neues Kommunalwahlgesetz beschlossen. Durch einen Änderungsantrag der schwarz-grünen Landesregierung wurde dabei eine neue Berechnungsweise bei der Zuteilung von Sitzen in den Kommunalvertretungen durchgesetzt. Dadurch werden große Parteien künftig mehr Sitze erhalten, während kleinere Parteien auf Mandate verzichten müssen. Der mathematische Winkelzug dahinter: Bislang wurde die Vergabe von Sitzen durch Ab- oder Aufrundung geregelt. Standen einer Liste rein rechnerisch 2,9 Sitze zu, so erhielt sie 3 Mandate. Bei einem Nachkomma-Ergebnis von weniger als 5 wurde abgerundet. Künftig wird ein weiterer Quotient gebildet, wobei Parteien mit einem höheren Gesamtergebnis tendenziell bevorteilt werden. Wie das Internetportal „Legal Tribune Online“ ermittelte, ist es durchaus möglich, dass eine Partei mit einem rechnerischen Sitzanspruch von 18,1 auf 19 Sitze aufstockt, eine andere Partei von 1,9 errungen Sitzen jedoch nur einen erhält. Die NRW-FDP sprach von einer „Sperrklausel durch die Hintertür“ und kündigte an, gegen das Gesetz zu klagen.
Gegen die Kleinen
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