Gegen die Kleinen

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat ein neues Kommunalwahlgesetz beschlossen. Durch einen Änderungsantrag der schwarz-grünen Landesregierung wurde dabei eine neue Berechnungsweise bei der Zuteilung von Sitzen in den Kommunalvertretungen durchgesetzt. Dadurch werden große Parteien künftig mehr Sitze erhalten, während kleinere Parteien auf Mandate verzichten müssen. Der mathematische Winkelzug dahinter: Bislang wurde die Vergabe von Sitzen durch Ab- oder Aufrundung geregelt. Standen einer Liste rein rechnerisch 2,9 Sitze zu, so erhielt sie 3 Mandate. Bei einem Nachkomma-Ergebnis von weniger als 5 wurde abgerundet. Künftig wird ein weiterer Quotient gebildet, wobei Parteien mit einem höheren Gesamtergebnis tendenziell bevorteilt werden. Wie das Internetportal „Legal Tribune Online“ ermittelte, ist es durchaus möglich, dass eine Partei mit einem rechnerischen Sitzanspruch von 18,1 auf 19 Sitze aufstockt, eine andere Partei von 1,9 errungen Sitzen jedoch nur einen erhält. Die NRW-FDP sprach von einer „Sperrklausel durch die Hintertür“ und kündigte an, gegen das Gesetz zu klagen.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Gegen die Kleinen", UZ vom 2. August 2024



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit