Die Ergebnisse der Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz im März dieses Jahres waren schockierend: Die AfD hat in allen Landesparlamenten Mandate errungen.
Eine Partei, die zu den Scharnierkräften zwischen Bürgertum und faschistischem Lager zählt. Eine Partei, die mit Rassismus und der Angst vor sozialem Abstieg vor dem Hintergrund der vor Krieg und Not geflüchteten Menschen Stimmung gemacht hat und eine nicht unbeträchtliche Anzahl von GewerkschafterInnen dazu bewegen konnte, sie zu wählen.
Vor diesem Hintergrund hat eine aktive Gewerkschafterin und Betriebsrätin, Jennifer Weißenbrunner, auf einer Betriebsversammlung deutlich und klar Position bezogen gegen die Rechtsentwicklung in diesem Land. Dafür hat sie von ihrem Arbeitgeber, der Firma Dematic in Offenbach am Main, eine Quittung in Form einer Abmahnung erhalten.
Der Vorwurf: Sie habe mit ihren Äußerungen den Betriebsfrieden gestört und gegen das im Betriebsverfassungsgesetz verankerte Verbot der parteipolitischen Betätigung verstoßen. Dagegen hat sie zu Recht geklagt. Ein erster Gütetermin beim Arbeitsgericht Anfang dieser Woche brachte keine Entscheidung.
Angesichts unserer Geschichte, zu der der Sturm auf die Gewerkschaftshäuser durch die Nazis am 2. Mai 1933 gehört, hat es nichts mit parteipolitischer Betätigung zu tun, wenn GewerkschafterInnen in den Betrieben auf eine weitere Rechtsentwicklung, vor Gefahren rechtsextremer Politik hinweisen. Es ist gerade ihre Pflicht, dieses zu tun, um die Demagogie von AfD und Konsorten aufzudecken.
Der Boden, auf dem die AfD wächst, heißt Wohnungsnot, Armut, Arbeitslosigkeit, eine immer schlechtere Gesundheitsversorgung sowie ein Bildungssystem, bei dem es soziale Selektion und einen immensen Investitionsbedarf gibt. Der AfD diesen Boden zu entziehen heißt, hier aktiv zu werden und für eine Verbesserung zu streiten. Es ist Aufgabe aller GewerkschafterInnen, für eine Politik einzutreten, in der die Geflüchteten nicht gegen die Menschen dieses Landes ausgespielt werden.
In diesem Sinne drücken wir der Kollegin Jennifer Weißenbrunner nicht nur die Daumen bei ihrem Arbeitsgerichtsverfahren, sondern erklären unsere tiefe Solidarität.