Der „Verein demokratischer Ärztinnen“ (vdää) fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ein Ende der Diskriminierung von ungewollt Schwangeren durch den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches. Der Verein begrüßt, dass derzeit von einer Sachverständigenkommission „nach Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts“ gesucht werde, „so dass betroffene Frauen sich ohne Zeitdruck und Gefahr einer Kriminalisierung für oder gegen eine ungeplante Schwangerschaft entscheiden können“. Dazu müssten jedoch bestehende Hürden wie Pflichtberatungen abgebaut werden. Das dürfe jedoch nicht zu einem Rückgang von Beratungsangeboten führen. Stattdessen müssten flächendeckende Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Bedauern äußerte der Verein darüber, „dass die meisten ärztlichen Standesorganisationen in Deutschland entgegen international etablierten Standards wie den WHO-Empfehlungen am § 218, an der Diskriminierung von ungewollt Schwangeren“ und der sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte festhalten.
Gegen 218
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