Behörden verhindern kurdisches Kulturfest

Gefahren vorhersagen

Von bern

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat sich in einer Erklärung gegen die Verhinderung eines kurdischen Festivals Anfang September in Köln gewandt. „Es ist nichts Neues, dass die Exekutive versucht, die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen, wenn ihr Meinungen nicht passen. Diesmal stört das 24. Internationale Kurdische Kulturfestival, das im RheinEnergieStadion in Köln am 3. September 2016 stattfinden soll(te)“, monierte Grundrechtekomitee-Sprecherin Elke Steven. „Es schien einfach zu sein. Man brauchte gar kein juristisch schwieriges Versammlungsverbot aussprechen, sondern der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies ‚empfahl‘ der Sportstätten GmbH, die zugesagte Unterzeichnung des Veranstaltungsvertrages mit dem Demokratischen Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Deutschland (Nav-Dem) zurückzuziehen. Man muss die unüberprüfbare Gefahrenprognose nur ein wenig hochschrauben, dann folgt ein solches Unternehmen willig“, kommentierte sie das Vorgehen der Polizei.

Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind „unentbehrliche und grundlegende Funktionselemente eines demokratischen Gemeinwesens“, schrieb das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss von 1985, seiner Grundsatzentscheidung zum Versammlungsrecht, erinnerte Steven. Die demokratische Solidarität gilt den Kurden und Kurdinnen – ihr Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt es zu verteidigen, forderte sie weiter.

Ende Juli hatten die Kölner Behörden eine Demonstration von Erdogan-Unterstützern erlaubt. Die Linkspartei-Abgeordnete Sevim Dagdelen stellte fest, dass die Kölner Polizei „das Buckeln von Kanzlerin Merkel gegenüber Ankara“ nachahme.

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"Gefahren vorhersagen", UZ vom 26. August 2016



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