Gefängnisstrafe für die Schleckers

Der ehemalige Drogerie-Unternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Dreiundsiebzigjährigen wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 54 000 Euro. Schleckers Kinder Lars (46) und Meike (44) wurden dagegen zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah als erwiesen an, dass er als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Zahlungsunfähigkeit Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hatte – Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte.

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"Gefängnisstrafe für die Schleckers", UZ vom 1. Dezember 2017



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