Am vergangenen Donnerstag hat ein weiterer Verhandlungstag des sogenannten Rondenbarg-Prozesses stattgefunden. Angeklagt waren vier Aktivistinnen und Aktivisten, die im Jahr 2017 an einer Demonstration gegen den G20-Gipfel in Hamburg teilnahmen. Auf Vorschlag der Richterin gaben zwei Angeklagte eine Erklärung ab, in der sie sich von Gewalt distanzierten. Das Verfahren gegen sie wurde dann gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Ein Mann und eine Frau weigerten sich, die Erklärung zu unterzeichnen. Wie NDR berichtete, führten sie aus, dass es angesichts der massiven Polizeigewalt, die am Rondenbarg dazu führte, dass 14 Demonstranten im Krankenhaus behandelt werden mussten, nicht richtig sei, wenn sich nun die Angeklagten von Gewalt distanzieren und Geld zahlen sollten.
G20-Prozess fortgesetzt
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)