Die Tageszeitung „junge Welt“ wehrt sich vor Gericht gegen ihre Diffamierung im Verfassungsschutzbericht

Frontalangriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit

Mitte März 2021 wandten sich Redaktion, Verlag und Genossenschaft der Tageszeitung „junge Welt“ (jW) mit einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen. Sie monierten, dass der Geheimdienst im sogenannten Verfassungsschutzbericht die Zeitung als „Gruppierung“ führt und somit ein journalistisches Produkt zum „Verfassungsfeind“ erklärt wird. Im September reichte der Verlag 8. Mai schließlich Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. UZ sprach mit Verlagsleiter Dietmar Koschmieder über die Beweggründe und die aufschlussreiche Antwort der Gegenseite.

UZ: Im September hat der Verlag 8. Mai GmbH die Bundesrepublik Deutschland verklagt, da die Tageszeitung „jW“ im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Was wollt ihr erreichen?

01 13 Dietmar Koschmieder jW - Frontalangriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit - Medien, Repression - Hintergrund

Dietmar Koschmieder: Zeitung und Verlag werden nicht einfach nur erwähnt, sondern als gesichert verfassungsfeindliche linksextremistische Personenzusammenschlüsse an den Pranger gestellt. Damit soll der „jW“ „der Nährboden entzogen werden“, also Reichweite, Relevanz und Auflagenentwicklung beschädigt werden. Nachdem die Bundesregierung das so offen in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage aus der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ im Frühjahr 2021 formuliert hatte, sahen wir die Notwendigkeit, juristisch dagegen vorzugehen.

UZ: Welche Folgen hat die Einordnung von Zeitung und Verlag als linksextremistische Personenzusammenschlüsse?

Dietmar Koschmieder: Mit geheimdienstlichen Mitteln werden wir seit mindestens 1998 verfolgt. Aber erst in den letzten Jahren wird unsere journalistische Arbeit erkennbar systematisch behindert. Interviewpartner aus dem In- und Ausland sind verunsichert, Autoren werden vom Verfassungsschutz verfolgt, unter anderem mit dem Argument, dass sie für die „jW“ schreiben. Medien lehnen Anzeigenschaltungen ab mit dem Hinweis auf den Verfassungsschutzbericht, Bibliotheken verweigern aus gleichem Grund den Zugriff auf die „jW“ von ihren Terminals – die Liste der Behinderungen ist noch wesentlich länger. Der Prozess wiederum kostet uns viel Zeit, Geld und Kraft.

UZ: Inzwischen liegt euch die Stellungnahme der Gegenseite vor. Wisst ihr nun, was eine Zeitung getan haben kann, um die „verfassungsmäßige Ordnung“ zu gefährden?

Dietmar Koschmieder: Der „jW“ wird allen Ernstes vor allem ihre marxistische Orientierung vorgeworfen. Marxistisches Denken aber sei auf Kompromisslosigkeit, Intoleranz und Feindschaft gegenüber abweichenden Haltungen gegründet und schon deshalb gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet, heißt es da. Die „jW“ würde sogar behaupten, es gäbe so etwas wie eine Klassengesellschaft und Klassenkampf. Wer so denke, verunglimpfe auch den sogenannten Kapitalismus und wolle den Umsturz, womöglich mit revolutionärer Gewalt. Der Hinweis, dass die „jW“ ein journalistisches Produkt ist und dass der Staat ihr und dem Verlag nicht vorzuschreiben habe, auf welcher inhaltlichen Grundlage diese Arbeit gemacht wird, hilft da leider nicht weiter.

UZ: Der Inlandsgeheimdienst behauptet, einige Redakteure und Autoren seien „dem linksextremistischen Spektrum zuzurechnen“. Außerdem würde sich die Zeitung nicht von Gewalt distanzieren. Wurde das konkretisiert?

Dietmar Koschmieder: Na ja! Sie legen als Beweismittel ihre Erkenntnis vor, dass drei der Mitarbeitenden Mitglieder der DKP seien und vier weitere Personen dieser Partei zumindest nahestehen würden. Als Beweis dafür gilt etwa der Auftritt im „jW“-Zelt auf dem UZ-Pressefest. Und sie haben drei Stammautoren benannt, die „eindeutig in der kommunistischen Ideologie verankert“ seien. Ein weiterer Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der „jW“ sei der Umstand, dass in Interviews oder mit Gastkommentaren „wiederholt hochrangigen DKP-Funktionären“ Raum „für die Darstellung ihrer Sicht“ gewährt worden sei. Es werden dann vier Beispiele dafür vorgelegt. Das soll genügen, um die angebliche Dominanz von Parteikommunisten in Verlag und Redaktion zu belegen. Ähnlich Absurdes findet man bei den Belegen, die eine angebliche Verherrlichung terroristischer Gewalt beweisen sollen: Zum einen wird der „jW“ vorgeworfen, dass sie Befreiungsbewegungen und Guerillaorganisationen beim Namen nennt und sie nicht als Terroristen bezeichnet. Schlimmer noch, auch die dürfen gelegentlich ihre Sicht in der Zeitung darstellen. Und auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz konnten sogar Personen wie Inge Viett mitdiskutieren. Ausdrücklich wird der „jW“ die Blattlinie vorgeworfen. Wie die aussieht oder wer in der „jW“ zu Wort kommt, bestimmt aber nicht der Inlandsgeheimdienst.

UZ: Bei der Verfolgung linker Bewegungen war der bundesdeutsche Repressionsapparat schon immer kreativ. Blaupause ist das KPD-Verbot. Damit wollte der Staat die Partei loswerden und die Weltanschauung verbieten. Da das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, wurde der Begriff „Intensität“ erfunden. Dieser taucht bei der Verfolgung der „jW“ auch auf. Seht ihr Parallelen?

Dietmar Koschmieder: Es gibt weitere solcher Begriffe, die keine gesetzliche Grundlage haben, sondern Erfindungen des Geheimdienstes sind. Dazu gehören die Begriffe „Verfassungsfeindlichkeit“ und „freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Was darunter jeweils zu verstehen ist, entscheidet die Behörde je nach Lage. In ihrer Klageerwiderung wirft sie beispielsweise der „jW“ vor, eine „antifaschistische Ausrichtung“ zu haben und auch ihre „Agitation gegen Faschismus“ wird allen Ernstes als Argument dafür genommen, dass die Arbeit der „jW“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei.

UZ: Die Berufsverbote in der BRD werden dieses Jahr 50. Im Sommer wurde das kalte Parteiverbot der DKP versucht. Davor gab es Angriffe etwa auf die VVN-BdA. Mit der „jW“ soll gezielt ein unabhängiges Pressemedium geschädigt werden. Was ist das Besondere daran?

Dietmar Koschmieder: Es geht immer darum, dass linke Medien, Parteien, Organisationen, aber auch Kulturschaffende und Wissenschaftler, die die Verhältnisse und Zusammenhänge präzise beschreiben, wie sie sind, und damit zur Aufklärung und Veränderung beitragen könnten, keine Relevanz, keinen entscheidenden Einfluss erlangen sollen. Das aber widerspricht dem Modell einer bürgerlichen Demokratie, in der in einem fairen Wettbewerb der Meinungen und Ansichten sich die Bürger frei für ein Angebot entscheiden können. Solange gesichert war, dass die Bürger das wählen, was sie wählen sollen, wurde dieses Modell propagiert. Zwar wurde schon früher über Repressalien wie Partei- oder Berufsverbot massiv in die Meinungsbildung eingegriffen. Wir leben aber offensichtlich in Zeiten, in denen der Abbau bürgerlich-demokratischer Rechte deutlich verschärft werden soll und man sich auch nicht mehr geniert, Presse- und Meinungsfreiheit frontal anzugreifen.

UZ: Wie kann die „jW“ unterstützt werden?

Dietmar Koschmieder: Zum einen ist es wichtig, dass dieser bisher einmalige Vorgang national wie international bekannt wird: Die Bundesregierung, die weltweit als Hüterin bürgerlicher Werte auftritt, verletzt diese im eigenen Land grundlegend. Zum anderen kostet uns dieser Prozess viel Kraft, Geld und Zeit, die uns nun an anderer Stelle spürbar fehlen. Finanzieren können wir diesen aufwendigen Rechtsstreit nur über Spenden. Drittens aber darf es dem Inlandsgeheimdienst und der Regierung nicht gelingen, ihr erklärtes Ziel zu erreichen, nämlich der „jW“ den Nährboden zu entziehen. Das bedeutet: Jede am Kiosk verkaufte Ausgabe, jedes Abo zählt jetzt erst recht!

Weitere Informationen: www.jungewelt.de/keinmarxistillegal

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"Frontalangriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit", UZ vom 7. Januar 2022



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