AWO wollte kämpferische Betriebsrätin rauswerfen

Fristlose Kündigung abgewehrt

Von -ler

Sabine Kleemann arbeitet als Pflegefachkraft im Rosalie-Adler-Zentrum des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e. V. und vertritt kämpferisch die Interessen der Beschäftigten als Betriebsrätin, Schwerbehindertenvertrauensperson und Gewerkschafterin. Nun wollte ihr der Arbeitgeber, der AWO-Bezirk Westliches Westfalen, mit zweifelhaften und fragwürdigen Verdächtigungen die fristlose Kündigung aushändigen. Weil der Betriebsrat mit einer deutlichen Stellungnahme seine Zustimmung verweigert hatte, suchte sich die AWO die fehlende Zustimmung von den Arbeitsgerichten ersetzen lassen. Da das in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Bochum nicht gelungen ist, hatte die AWO Berufung eingelegt.

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Sabine Kleemann, hier als Star des ver.di-Bezirks Bochum-Herne bei dem Aktionstag am 10. Oktober 2014

( ver.di)

Das Landesarbeitsgericht hat nun die Beschwerde des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e. V. gegen das Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts abgewiesen und keine Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen.

Das Landesarbeitsgericht hat dem Arbeitgeber vorgehalten, zu wenig zur Prüfung des Sachverhaltes im Zusammenhang mit der Trauerkarte gegen die Wohnbereichsleiterin von Sabine Kleemann getan zu haben. Auf die Frage des Arbeitsgerichtes, warum die AWO – obwohl jede Person an das entsprechende Postfach gelangen konnte, um dort einen Brief einzuwerfen – ausgerechnet die Betriebsrätin Sabine Kleemann als Täterin verdächtigt und vor allem von ihr Schriftproben genommen hatte, reagierte die Personalleiterin mit Ausflüchten. Ernsthafte und neue Hinweise, die eine Schriftprobe als letzten Beweis gerechtfertigt hätten, wurden vom AWO-Bezirk nicht vorgetragen. Der Richter des LAG Hamm brachte die Zweifel, ob die Verdachtsmomente gegen Sabine Kleemann groß genug seien, auf den Punkt: Hätte man von allen am Wochenende anwesenden Beschäftigten eine Schriftprobe genommen, wäre es nicht ausgeschlossen gewesen, dass die Bewertung des Schriftgutachtens „hohe Wahrscheinlichkeit“ auf mehrere Beschäftigte zugetroffen hätte.

Entlarvend war auch die Reaktion auf die Frage des Richters, ob die AWO an ein milderes Mittel gedacht habe, um die vermeintlichen Konflikte im Rosalie-Adler-Zentrum zu lösen. Lediglich als Beispiele nannte er eine Abmahnung oder eine Versetzung von Sabine Kleemann in ein anderes Seniorenzentrum. Der Rechtsanwalt der AWO lehnte solche Überlegungen ab. Damit wurde offensichtlich, worum es in dieser Auseinandersetzung tatsächlich ging.

Circa 40 Kolleginnen und Kollegen hatten sich vor Beginn des Gerichtsprozesses vor dem Gebäude des LAG Hamm versammelt, um ihre Solidarität zu demonstrieren. Ein „Goldenes Buch der Solidarität“ füllte sich mit offiziellen und auch ganz persönlichen Solidaritätserklärungen.

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"Fristlose Kündigung abgewehrt", UZ vom 30. September 2016



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