Unzumutbare Befristungspraxis an den Hochschulen

Frist ist Frust

Von Tina Sanders

An deutschen Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen sind teilweise über 90 Prozent des wissenschaftlichen Mittelbaus befristet beschäftigt: meist über Jahre mit Kettenverträgen. Die einzelnen Befristungen betragen häufig nur einige Monate, weil sie an Projekte gebunden sind, meist werden die Befristungen aber sachgrundlos nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) begründet.

Das WissZeitVG ermöglicht eine „unkomplizierte“ Befristung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Es besteht aus zwei Phasen: sechs Jahre bis zur Promotion und sechs Jahre nach der Promotion. Die sogenannten „Qualifizierungsphasen“, die zweite Phase nach dem Doktor, sollte eigentlich zur Habilitierung dienen, also der Berechtigung, eine Professur anzustreben. Diese Möglichkeit wird aber den wenigsten sogenannten PostDocs gegeben. Sie sollen sich also einfach nur weiterqualifizieren, obwohl sie mit dem Doktortitel schon ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten hinlänglich bewiesen haben.

Den wenigsten hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht der Karriereweg Professur offen, so dass am Ende der Kettenverträge meist die Arbeitslosigkeit inklusive eines faktischen Berufsverbots steht, da eine Befristung an einer anderen Hochschule oder im öffentlichen Dienst nicht mehr möglich ist. Denn unbefristete Stellen im Mittelbau der Universitäten und Forschungseinrichtungen sind Mangelware, obwohl diese Kolleginnen und Kollegen die Hauptlast zum Beispiel der Lehre für die steigende Zahl der Studierenden tragen. Der Plan B muss dann her, aber schließlich werden überall Fachkräfte gesucht. Eine Verschwendung von Ressourcen sondergleichen.

Mit dem Hochschulpakt – die dritte Phase startete 2014 – sollte Geld von Bund und Ländern bereitgestellt werden, damit mit den steigenden Studierendenzahlen umgegangen werden kann. Ein Schlagwort in diesem Hochschulpakt war: Dauerstellen für Daueraufgaben. Leider war dieses Geld ja auch zeitlich gebunden, sodass auch diese Stellen wieder nur befristet waren.

Die Forderung der GEW zum neuen Hochschulpakt stellt Stefanie Sonntag, Referentin im GEW-Hauptvorstand, so dar: „Unsere Forderung ist, dass die neuen Hochschulpaktmittel, die jetzt unbefristet vergeben werden sollen, zu 100 Prozent für Dauerstellen eingesetzt werden, um hier endlich eine Trendwende hin zu mehr unbefristeten Stellen an den Hochschulen zu schaffen.“

Trotzdem wird das nicht reichen, um dem Befristungswahn an den Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen Einhalt zu bieten. Denn dieser Befristungswahn entspricht den Vorstellungen vieler Unternehmer im Zuge der Digitalisierung.

Ein Schritt gegen die Befristungspraxis ist die Unterstützung der Petition „Frist ist Frust“ im Rahmen der Diskussion um den Hochschulpakt, die Ende Februar gestartet wurde und noch einige Tage unterzeichnet werden kann.

Die unbefristeten Stellen werden aber nicht durch Petitionen vom Himmel fallen, sondern müssen erkämpft werden. Dazu haben sich in dem Netzwerk für gute Arbeit (NGAWiss) in der Wissenschaft mehrere Mittelbau-Initiativen an Unis und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um den Kampf um die Entfristung zu führen. Die Gewerkschaften ver.di und GEW unterstützen das.

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"Frist ist Frust", UZ vom 12. April 2019



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