„Frist ist Frist“ meckerte der Bundeswahlleiter Georg Thiel auf der Sitzung des Bundeswahlausschusses, als er der DKP den Parteistatus entzog – bis auf den Vertreter der Grünen folgte ihm der Ausschuss willig.
Die DKP wählte den Weg nach Karlsruhe, um sich gegen den Beschluss zu wehren – und gewann auf ganzer Linie. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsauffassung Thiels, verspätet abgegebene Rechenschaftsberichte seien nicht abgegebene Berichte, zurückgewiesen. Die DKP behält ihren Status als politische Partei und kann zur Bundestagswahl im September antreten.
Über das Urteil und die Aktivitäten im Wahlkampf sprach die Redaktion des UZ-Podcasts mit Patrik Köbele, dem Vorsitzenden der DKP, und Rechtsanwalt Eberhard Schultz, der die DKP vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat.
Eine Sonderfolge des UZ-Podcast zu einem politischen Verfahren, das mit einer ganz unpolitischen Begründung begonnen hat.