Frist für Heizungstausch

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, den Einbau von Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024 zu verbieten. Ein entsprechender Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes war in der vergangenen Woche bekannt geworden. Im Neubau sollen dann nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Heizungen im Bestand sollen innerhalb der nächsten 30 Jahre ausgetauscht werden und ab dem Jahr 2045 nicht mehr betrieben werden dürfen. Sollte das Gesetz beschlossen werden, könnte es zu erheblichen Mehrkosten für Wohnungseigentümer und Mieter führen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnte außerdem vor einer „ungewollten Vollbremsung beim Klimaschutz“. Das neue Gesetz würde sich im Bestand nicht realisieren lassen und der klimagerechten Umrüstung der kommunalen Gasnetze schaden.

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"Frist für Heizungstausch", UZ vom 10. März 2023



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