Mit „Maximalem Druck“ gegen Irans Souveränität

Friedliche Durchfahrt

Von Manfred Ziegler

Im Rahmen ihrer Politik des maximalen Drucks auf Teheran wollen die USA eine „Koalition der Willigen“ bilden. Sie soll mit der Marine der beteiligten Staaten die freie Durchfahrt durch die Straße von Hormus vor angeblichen Bedrohungen schützen. Gleichgültig ob eine solche Flotte unter US-Kommando oder unter europäischem Kommando agieren würde – der Iran lehnt das ab.

Die Straße von Hormus ist heute wie in der Vergangenheit einer der wichtigsten Handelswege. Bevor der Seeweg um das Kap der Guten Hoffnung gefunden oder gar der Suezkanal eröffnet war, wurde der Handel von Europa nach Indien über diesen Weg betrieben. Selbst eine chinesische Flotte unter dem Kommando des Admirals Zheng He besuchte Anfang des 15. Jahrhunderts Hormus. Heute wird circa ein Fünftel des weltweiten Ölhandels über die Straße von Hormus abgewickelt. Brisant daran ist, dass ein Teil dieses Seeweges durch iranische Hoheitsgewässer verläuft.

In der Straße von Hormus existieren zwei internationale Schiffsrouten. Sie sind 3 Kilometer breit und 35 Kilometer lang und dienen jeweils einer Fahrtrichtung. Wegen des großen Tiefgangs der Supertanker, die das Öl transportieren, muss eine der Routen durch iranische Hoheitsgewässer verlaufen, die andere durch Hoheitsgewässer von Oman.

Die Durchfahrtsrechte für die internationale Schifffahrt sind in den Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) geregelt. UNCLOS III, das letzte dieser Abkommen, ist vom Iran unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert, die USA haben es weder unterschrieben noch ratifiziert.

Während Handelsschiffe freie Fahrt haben, wurden Kriegsschiffe fremder Mächte in UNCLOS II anders behandelt – sie mussten sich bei den Behörden des Iran für eine Durchfahrt anmelden. In UNCLOS III hat sich das geändert: Kriegsschiffe fremder Mächte können wie Handelsschiffe die Straße von Hormus im Transit passieren – in „friedlicher Durchfahrt“.

UNCLOS III wurde insgesamt von der EU übernommen und dort ist auch beschrieben, was Kriegsschiffe nicht dürfen. Dazu heißt es im deutschen Text: „Die Durchfahrt eines fremden Schiffes gilt als Beeinträchtigung des Friedens, der Ordnung oder der Sicherheit des Küstenstaats, wenn das Schiff im Küstenmeer eine der folgenden Tätigkeiten vornimmt: eine Übung oder ein Manöver mit Waffen jeder Art … (oder) eine andere Tätigkeit, die nicht unmittelbar mit der Durchfahrt zusammenhängt.“

Der „Schutz der freien Durchfahrt“ – soweit er iranische Hoheitsgewässer betrifft – wäre also eine klare Verletzung der iranischen Souveränität und ein Erfolg für das B-Team (US-Sicherheitsberater Bolton, Benjamin „Bibi“ Netanjahu und andere). Erneut würde eine militärische Komponente in den Wirtschaftskrieg gegen den Iran eingebracht.

Die US-Politik des maximalen Drucks stößt bereits jetzt an ihre Grenzen. Iran kann nach wie vor Öl exportieren, bis zu 500 000 Barrel am Tag. Und am 1. August waren weitere Sanktionen durch die US-Regierung fällig. Im Atomabkommen mit dem Iran war eine technische Zusammenarbeit des Iran mit Russland, China und europäischen Staaten für den Umbau verschiedener Atomanlagen vereinbart. Ausnahmeregelungen der USA, die diese Zusammenarbeit „gewährten“, liefen jetzt aus. Nach heftigem Streit innerhalb der US-Regierung wurden sie für vorerst 90 Tage verlängert. Die „ganze Welt“ mit Sanktionen zu überziehen übersteigt selbst die Macht der USA. Stattdessen wurden Sanktionen gegen den iranischen Außenminister Mohammed Dschawad Sarif verhängt.

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"Friedliche Durchfahrt", UZ vom 9. August 2019



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