Der Verfassungsgerichtshof Kolumbiens hat am 18. Juli das Gesetz für ein Referendum über die Ergebnisse des Friedensprozesses zwischen Regierung und den Revolutionären Streitkräften (FARC) als verfassungsgemäß gebilligt. Nach einem offiziellen Friedensschluss würden demnach 13 Prozent der Wahlberechtigten (4,4 Millionen Menschen) bei einem „Ja“ reichen, um die Übereinkunft juristisch abzusichern. Eine nachfolgende Regierung könnte damit eine Umkehrung nur mit einem neuerlichen Referendum erreichen, nicht aber per Dekret. Für einen noch höher zu bewertenden Verfassungsrang des Friedensschlusses, der noch ohne Terminierung ist, müsste zudem das Parlament zustimmen.
Friedensreferendum in Kolumbien
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)