Friedenspflicht entfällt

Die Landesregierung NRW will die Zivilklausel im Hochschulgesetz streichen. Sie wurde 2014 aufgenommen, dass Hochschulen einen Beitrag „zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt“ beitragen soll und sie daher ausschließlich „friedlichen Zielen verpflichtet“ seien. Über 5000 Menschen haben bis jetzt einen Aufruf für den Erhalt der Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz unterzeichnet.

Forschung für Aufrüstung und Krieg ist für die Hochschulen zu einem lukrativen Geschäft geworden. Die Forschungsaufträge des Bundesverteidigungsministeriums hatten 2017 ein Volumen von 79 Millionen Euro. Die Forschungsgelder des US-Verteidigungsministeriums für deutsche Universitäten beliefen sich von 2008 bis 2019 auf 21,7 Millionen US-Dollar. Größter Einzelempfänger ist die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München.

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"Friedenspflicht entfällt", UZ vom 5. Juli 2019



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