In München weigern sich drei Straßenbahnfahrer, Fahrzeuge zu bewegen, die mit Bundeswehrwerbung beklebt sind. Der Fahrer Michael Niebler und zwei Kollegen haben ihre Weigerung schriftlich bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) eingereicht und sich auf die Gewissensfreiheit berufen. „Bei Gewissensfragen wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers eingeschränkt“, erklärte Niebler im Interview mit der Tageszeitung „junge Welt“.
Als einen besonders schwerwiegenden Grund hob er die gängige Praxis der Rekrutierung von Minderjährigen hervor. „Meine zwei Kinder wären betroffen, sobald die Wehrpflicht wieder eingesetzt werden würde. Ich will auch keine Werbung dafür machen, dass andere Leute im Alter meiner Kinder zum Militär eingezogen werden“, so Niebler. Auf Anfrage von „t-online.de“ berief sich die MVG darauf, dass die Bundeswehr wie jedes andere Unternehmen werben könne. Es sei „grundsätzlich nicht möglich, dafür zu sorgen, dass einzelne Fahrer nicht auf einzelnen Zügen eingesetzt werden“, behauptete ein Sprecher, obwohl die MVG mehrere hundert Fahrerinnen und Fahrer beschäftigt.