Richter sagen Ja zur Einschränkung von Grundrechten

Freigabe aus Karlsruhe

Schluss mit „Zögern und Zaudern in der Pandemiepolitik: Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen der Bundesnotbremse gebilligt, damit ist der Weg frei für drastische Einschränkungen in der vierten Welle“, freute sich der Sender „n-tv“ am Dienstag. Politiker von CDU und CSU stimmten ein in den Ruf nach verschärften bundeseinheitlichen Maßnahmen, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen.

Dabei kann man den Politikern der künftigen Regierung kaum vorwerfen, zimperlich zu sein. Sie setzen die Politik der Vorgängerregierung nicht nur fort, sondern erhöhen den Druck auf die Menschen in diesem Land. Krankenhäuser und die dort Beschäftigten zu entlasten oder Impfstoffe in diesem Land und global vernünftig zu verteilen steht nicht auf ihrer Agenda. Sie betreiben wie ihre Vorgänger das Geschäft von Konzernen und Pharmaindustrie.

Im Schatten der Pandemie betreiben sie wie ihre Vorgänger Militarisierung und Demokratieabbau. Als Christian Lindner (FDP) am Sonntag bei Anne Will verkündete, dass der neue Krisenstab von einem deutschen General geleitet werde, beeilte sich Jens Spahn (CDU) zu versichern, dass auch er sich von einem General beraten lasse. Die Bilder von Polizeispalieren in U-Bahnstationen zur Überprüfung von Impfausweisen und Testergebnissen sind allerdings neu.

Das Bundesverfassungsgericht hat Ausgangssperren und Schulschließungen für rechtens erklärt. Es hat vergessen, auch für die Schließung von mehr als 6.000 Intensivbetten im vergangenen Jahr einen Persilschein auszu­stellen.

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"Freigabe aus Karlsruhe", UZ vom 3. Dezember 2021



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