Kinderreiche Familien, alleinstehende Mütter und Familien, die einen oder mehrere Behinderte betreuten und pflegten, haben in der DDR die Sozialämter der örtlichen Räte unterstützt. Meist durch die Übernahme der Kosten für die Anschaffung oder den Ersatz von Haushaltsgeräten. Ich weiß genau, wovon ich schreibe. Der FDGB half bei Urlaubsplätzen. Hinzu kamen die Unterstützung der Wohngebietsausschüsse und der Betriebe. Es gab auch in der DDR „Arbeitslose“, meist allerdings Menschen, die keiner Arbeit nachgehen wollten. Eine eher zu vernachlässigende Größenordnung. Aber auch sie haben von den Sozialämtern Geld erhalten. Der Begriff „Grundsicherung“ im Alter war unüblich. Die Mindestrente betrug 320 Mark der DDR monatlich. Die Rentner kamen damit aus. Die Mieten lagen zwischen 15 und 60 Mark (Neubau) monatlich. Die Lebensmittel waren preisgestützt, ein Brötchen fünf Pfennige. Rentner, die ein Eigenheim besaßen und die Mindestrente hatten, konnten Wohngeld beantragen. Bei Beschwerden blieb immer der Weg der Bürgereingabe. Eingaben haben wir sehr ernst genommen. Wer erinnert sich noch? Der XII. Parteitag wollte die Einführung von Verwaltungsgerichten beschließen.
Ich habe Jahre in einem örtlichen Rat gearbeitet und in der Familie zwei schwerbehinderte Angehörige lebenslang gepflegt. Der „Exkurs“, wer auch immer ihn geschrieben hat, ist eine gute Art der Verteidigung des ersten sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staates auf deutschem Boden. Nur, fragt doch auch mal gewöhnliche Leute, die aus ihren Erfahrungen berichten können.