Am vergangenen Mittwoch endete der sogenannte „NSU-Prozess“ vor dem Oberlandesgericht München nach über 400 Hauptverhandlungstagen und mehr als fünf Jahren Dauer. Manchmal lese ich, dieses Verfahren sei eine „Farce“. Diese Feststellung wird diesem Verfahren jedoch nicht gerecht.
Es ist kein geringes Verdienst der Generalbundesanwaltschaft, dass es ihr gelungen ist, Tatvorwürfe zu belegen für Verbrechen, die zum Teil viele Jahre zurückliegen, wo die Erinnerung von Zeugen nachgelassen hatte, manche Zeugen gar verstorben waren und viele Akten verschwunden worden waren, so muss man es wohl ausdrücken. Dies ist die gute Nachricht.
Die schlechten Nachrichten sind jedoch, dass zentrale Fragen zum NSU-Komplex nicht nur unbeantwortet blieben. Schlimmer noch: sie blieben unbeantwortet, weil sie unerwünscht waren, und auch dies ist ein „Verdienst“ der Generalbundesanwaltschaft.
Eine harte Bestrafung der Angeklagten stand für meine Mandantinnen und Mandanten nie im Vordergrund. Sie wollten vielmehr verstehen, warum ihr Bruder oder ihr Vater vom NSU zum Tode verurteilt wurde. Sie wollten wissen, wer die lokalen Helfershelfer sind, die die Opfer auf die NSU-Todesliste gesetzt haben.
Meine Mandanten sind sehr starke Persönlichkeiten. Sie sind nicht naiv und ihnen war klar, dass sie nicht auf alle Fragen eine Antwort bekommen würden. Aber am Ende waren sie dennoch geschockt, dass nicht einmal der staatliche Versuch unternommen wurde, wichtigen Fragen ernsthaft nachzugehen.
Die Rolle deutscher Geheimdienstbehörden blieb in diesem Verfahren weitgehend ungeklärt. Sie blieb ungeklärt, weil die Generalbundesanwaltschaft schon mit der Anklageschrift dafür sorgte, dass V-Leute der Verfassungsschutzbehörden nicht Gegenstand der Beweiserhebung wurden. So wurden diese nicht als Zeugen benannt und Akten wurden nicht angefordert. Es waren die zahlreichen Beweisanträge der Nebenklage, die zumindest einen Eindruck davon verschafften, welche Bedeutung die Verfassungsschutzbehörden im NSU-Komplex gespielt haben. Es gab zahlreiche V-Leute im Umfeld des NSU, die – direkt oder indirekt – an den Taten beteiligt waren. Manche haben Geld oder Fahrzeuge organisiert, wieder andere haben nach Waffen für den NSU gesucht, wie beispielsweise der V-Mann „Piatto“. Nach alledem ist es unglaubwürdig, wenn Verfassungsschutzbehörden heute behaupten, sie hätten nicht gewusst, wo sich die Untergetauchten aufhalten. Der NSU war ein Terrornetzwerk, das unter den Augen des Staates entstanden ist und gedeihen konnte.
Wir von der Nebenklage wollten aufklären, wie groß der NSU wirklich war oder vielleicht noch immer ist. Wir wollten verstehen, welche Rolle unsere Geheimdienste bei der Entstehung rechtsextremer Strukturen gespielt haben, welche Kenntnisse sie über den Aufenthaltsort der Untergetauchten hatten und welche V-Leute im NSU-Umfeld eingesetzt waren. Schließlich und endlich wollten wir auch erfahren, ob der rassistisch geprägte Ermittlungsansatz der Polizei die NSU-Morde unaufgeklärt gelassen bzw. viele der Morde nicht verhindert hat. Alle diese Fragen gehören in ein Strafverfahren. Die meisten dieser Fragen hat die Bundesanwaltschaft beanstandet und leider ist in vielen Fällen das Gericht der Bundesanwaltschaft gefolgt. Die Bundesanwaltschaft hatte immer eine Doppelrolle im Saal: Anklagebehörde mit Blick auf die Anklagebank und zugleich Verteidiger des Staates und seiner Institutionen.
Jetzt, am Ende des Prozesses, muss ich an die Worte von Bertolt Brecht aus dem Epilog aus „Der gute Mensch von Sezuan“ denken: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen – Den Vorhang zu und alle Fragen offen“. Ja, der Vorhang ist zu und viele Fragen offen. Aber unser Ringen um Aufklärung wird weitergehen. Wir geben nicht auf.
Rechtsanwalt Dr. Mehmet Daimagüler
nahm als Nebenklägervertreter für mehrere Opfer und Angehörige
am NSU-Prozess in München teil.