Nutzung der umstrittenen Fördertechnologie wird in Deutschland stark eingeschränkt

Fracking wird nicht verboten

Von Bernd Müller

Die umstrittene Fracking-Technologie wird in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Der Bundestag hat letzte Woche Freitag mit den Stimmen von CDU und SPD ein Gesetzespaket verabschiedet, das dieser Art Öl und Gas zu fördern enge Grenzen setzt. Dennoch sei sie künftig in Naturschutzgebieten erlaubt, kritisieren Umweltverbände.

Eine Mehrheit von 436 Abgeordneten stimmte für die neuen Regelungen, die die unkonventionelle Förderung von Erdgas und -öl, wie sie in den USA praktiziert wird, verbieten. Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag bereits vor mehr als einem Jahr vorgelegt, doch hagelte es heftige Kritik aus allen Fraktionen. Am Ende ging es dann aber doch schnell: Nachdem Unternehmen angekündigt hatten, sich nach einer freiwilligen Auszeit wieder um Fracking-Lizenzen nach alter Rechtslage zu bemühen, einigte sich die Regierungskoalition auf einige Verschärfungen.

Das unkonventionelle Fracking, also die Förderung von Erdgas in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein, soll künftig ganz verboten sein – bis auf einige wenige Bohrungen für wissenschaftliche Zwecke. Doch die Förderung in Sandstein, wie sie schon seit Jahrzehnten in Deutschland betrieben wird, bleibt erlaubt, wird aber weiter eingeschränkt.

Verbote soll es unter anderem in Trinkwasserschutzgebieten geben, in der Nähe von Heilquellen oder in den Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen. 2021 soll sich der Bundestag auf Grundlage von wissenschaftlichen Studien erneut mit der Thematik beschäftigen und das Verbot überprüfen.

Obwohl die neuen Regelungen sehr vielversprechend klingen, sind Umweltverbände nicht mit ihnen zufrieden. Der Deutsche Naturschutzring (DNR), ein Dachverband, zu dem auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gehört, kritisiert unter anderem, dass „die Große Koalition damit die Etablierung eines umfassenden gesetzlichen Fracking-Verbots“ versäume. Umweltorganisationen hätten seit Jahren auf die Gefahren von Fracking hingewiesen und ein generelles Verbot gefordert, erklärte DNR-Präsident Kai Niebert. Das beschlossene Gesetzespaket sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, weitere Schritte müssten aber folgen. „Nur ein komplettes Fracking-Verbot schafft umfassenden Schutz von Mensch und Natur vor den Gefahren dieser Technik“, stellte Niebert klar.

Problematisch sei zudem, dass Fracking in dichtem Sandstein, auch „Tight-Gas-Fracking“ genannt, explizit erlaubt werde. In Naturschutzgebieten und Nationalparks darf zwar nicht gefrackt werden, unter und in unmittelbar angrenzenden Gebieten allerdings schon, was den Erhalt von ökologisch sensiblen Gebieten erschweren dürfte, erklärt der BUND. Ebenso blieben wesentliche Reformen des Bundesberggesetzes aus, so „dass die Rohstoffgewinnung weiterhin Vorzug vor anderen öffentlichen Interessen hat“. Mit der Schaffung des Kunstbegriffs „konventionelles Fracking“ suggeriere die Große Koalition sogar, dass Fracking in Sandstein weniger gefährlich sei, weil es schon seit Jahrzehnten in Deutschland praktiziert werde.

Auf das Gegenteil wiesen allerdings Erdbeben, Boden- und Grundwasserverunreinigungen sowie eine erhöhte Zahl von Krebserkrankungen in deutschen Erdgasfördergebieten hin. „Diese Gefahren gehen vom Einsatz der Fracking-Technik an sich aus“, heißt es vom BUND weiter, und nicht von der Lagerstätte oder dem Gestein, in denen sie eingesetzt wird.

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"Fracking wird nicht verboten", UZ vom 1. Juli 2016



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