Fußballverband geht gegen antifaschistischen Verein vor

Foul gegen Babelsberg

Von Markus Bernhardt

Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) und der SV Babelsberg liefern sich auch weiterhin öffentliche Auseinandersetzungen. So trat der NOFV vor wenigen Tagen Anschuldigungen im Zusammenhang mit den Verfahren vor den Rechtsorgangen des NOFV gegen den SV Babelsberg 03 entgegen, dass der Verein wegen des Rufes „Nazi-Schweine raus!“ aus dem Babelsberger Fanblock zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei. „Dem ist mitnichten so“, behauptete der NOFV.

Zur Erinnerung: Beim Rückrundenspiel gegen den FC Energie Cottbus im April 2017 war es im Karl-Liebknecht-Stadion zu unschönen Szenen gekommen. Energie hat seit Jahren große rechtsextreme Fangruppen. Dutzende Neonazis im Cottbuser Gästeblock vermummten sich zu Beginn des Spiels, schossen Pyrotechnik in die Babelsberger Nordkurve und stürmten schließlich mehrmals den Platz.

Es kam zu einem massiven Polizeieinsatz. Während der ganzen Zeit wurden antisemitische und rassistische Parolen skandiert und gesungen. Auch in der Babelsberger Nordkurve wurde mehrmals Pyrotechnik gezündet. Für dieses Vergehen und für einen dokumentierten Ruf einer Person aus der Babelsberger Nordkurve „Nazischweine raus“ wurde der Verein rechtskräftig und ohne Anhörung zu 7 000 Euro Strafe und einem sogenannten Geisterspiel auf Bewährung verurteilt. Auch gegen Energie Cottbus wurde für das Abbrennen von Pyrotechnik eine Strafe verhängt, die nach einer Revision wieder aufgehoben wurde. Babelsberg wurde die Revision verweigert. Weil der SV Babelsberg 03 sich weigert diese Strafe zu bezahlen, drohen nun weitere Strafen, die das wirtschaftliche Ende des Vereins bedeuten könnten.

Der NOFV bleibt jedoch bei seiner Sicht auf die Dinge. „Aus dem rechtskräftigen Urteil gegen den SV Babelsberg 03 folgt die Verpflichtung zur Zahlung der dort festgelegten Geldstrafe und der Verfahrenskosten. Der Verein ist mehrfach erinnert, angemahnt und auf die möglichen Folgen bei einer Nichtzahlung hingewiesen worden“, stellt der Verband auf seiner Internetseite klar. Ein Erlass oder teilweiser Verzicht auf diese Forderungen sei dem NOFV angeblich „rechtlich nicht möglich“. Nach den Statuten des Verbandes führe eine Nichtzahlung allerdings nicht zum Ausschluss aus dem Spielbetrieb, sondern zur Spielsperre bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten, so der NOFV weiter.

Babelsberg selbst bittet seine Anhänger unterdessen um Unterstützung und Spenden. Zugleich protestierte der Verein erneut gegen die Verhängung von Kollektivstrafen wie etwa Teilausschlüssen oder „Geisterspielen“. Jedoch sei der Verein bereit, eine „angemessene Strafe für den Teil des Urteils akzeptieren, der sich auf den Einsatz von Pyrotechnik bezieht“. Ansonsten bleibe anzumerken, dass der NOFV „in jüngster Zeit jegliches Augenmaß bei der Höhe von Strafen offensichtlich verloren hat“. Strafzahlungen wie in der Bundes- oder zweiten Bundesliga üblich, passten nicht zu Amateurvereinen und müssen daher abgelehnt werden.

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"Foul gegen Babelsberg", UZ vom 23. Februar 2018



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