Unter dieser Überschrift schreibt Kollege Birkwald im Leserbrief von seiner Verärgerung über M. Dietenberger und Ph. Kissel. Beim Quellenstudium ist ihm vielleicht entgangen: Seit 2004 wurde der Rechtsanspruch des bis zum 31. 3. 2017 geltenden AÜG, auf „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem 1. Arbeitstag, durch Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit fortlaufend „verschlimmbessert“. Und 2015 hat der IGM-Vorstand beim Gewerkschaftstag in Frankfurt zwei Anträge mit der Forderung nach einem Verbot der Leiharbeit ablehnen und die Antragsberatungskommission dazu erklären lassen: „Wir haben uns positioniert und die Leiharbeit als Instrument akzeptiert.“ (Gewerkschaftstag 23.10. 2015)
Das AÜG ist ein gegen uns gerichtetes Kampfinstrument des Kapitals zur Spaltung und Entrechtung der Lohnabhängigen und Durchsetzung von Dumpinglöhnen. Dabei ist insbesondere der Teil vom Kapital aufs Pflaster geschmissene Teil unserer Klasse, von Entrechtung, von Zwangsmaßnahmen der Job-Center, von sozialem Abstieg, Schikanen und Entwürdigung betroffen. Sie sollen den Kapitalisten als jederzeit wieder zu feuernde oder einfach „abzumeldende“ Reservearmee zur Verfügung stehen. 2012 schrieb der damalige IGM-Vorsitzende Huber zur Arbeitskraftdealerei: „Ich habe immer für die Legalisierung der Leiharbeit als Flexibilisierungsinstrument gestritten. Ich bin der Meinung, dass wir das brauchen.“
Kein Wunder, dass bei solchen Beschlüssen und Aussagen Gedanken von „Arbeiterverrat“ oder Politik im Sinne „gelber Gewerkschaften“ aufkommen. Wir sollten uns über ihre Verursacher ärgern und ihre Politik ändern.