Die Eisenbahngewerkschaft zeigte ihre Kampfbereitschaft

Forderungen durchgesetzt

Von Gerhard Ziegler

Da ging nichts mehr: Warnstreik der Kolleginnen und Kollegen bei der Deutschen Bahn AG am 6. Dezember

Da ging nichts mehr: Warnstreik der Kolleginnen und Kollegen bei der Deutschen Bahn AG am 6. Dezember

( EVG)

Der Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Anfang letzter Woche kam überraschend und mit voller Wucht. Die EVG, die innerhalb des Bahnkonzerns über 50 Prozent der Beschäftigten organisiert und knapp 80 Prozent der Mandate der Interessenvertretungen im DB-Konzern hält, hatte nach mehr als einem Jahrzehnt deutlich gemacht, was es heißt, sich mit der Gewerkschaft anzulegen. Wenn die EVG streikt, geht nichts mehr, und es nützt auch kein Notfahrplan.

Schmerzlich musste der DB-Konzern spüren, dass die EVG in etwas mehr als einer Stunde den Betrieb zum Stillstand bringen kann. „Unverhältnismäßig“ schimpfte der Bahnkonzern. Die FDP forderte von der Bundesregierung, ein besonderes Streikrecht für die Bahn zu erlassen, wissend, dass dies gegen das Grundgesetz verstößen würde.

Der Warnstreik machte dem Bahnkonzern mindestens deutlich, dass durch gezielte Nutzung die durch die Konzernpolitik immer größer werdenden Schwachstellen auch für die Tarifauseinandersetzung eingesetzt werden können. Der Warnstreik brachte den Durchbruch in den festgefahrenen Tarifverhandlungen, an deren Ende sich die EVG mit allen Forderungen durchsetzen konnte. Am Ende stand ein Tarifergebnis, das nach ersten Umfragen bei den Kolleginnen und Kollegen begrüßt wird.

Der Abschluss sieht vor: 6,1 Prozent mehr Geld in zwei Stufen einschließlich mehr vom EVG-Wahlmodell (mehr Geld oder mehr freie Zeit)

• 3,5 Prozent mehr zum 1. Juli 2019

• Weitere 2,6 Prozent mehr zum 1. Juli 2020 als EVG-Wahlmodell

Die Kolleginnen und Kollegen können entscheiden, ob sie diese 2,6 Prozent in Form von mehr Geld, sechs Tagen mehr Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung haben wollen

• Eine Einmalzahlung in Höhe von 1 000 Euro für die Zeit vom 1. 10. 2018 bis 30. 6. 2019, zahlbar zum Februar 2019

• Die Erhöhung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge um 1,1 Prozent auf 3,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro ab dem 1. Januar 2020

• Eine deutlich schnellere, selbstbestimmte und flexible Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto während des gesamten Berufslebens

• 0,7 Prozent des Volumens zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Zulagensystems in allen Unternehmens-Tarifverträgen. Damit soll 2019 begonnen werden.

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"Forderungen durchgesetzt", UZ vom 21. Dezember 2018



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