Demonstration:
Samstag, 9. April um 14 Uhr,
Rudower Str. 51, Krankenhaus Neukölln
Informationen:
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Anlässlich des vierten Todestags von Burak Bektas ruft die Initiative für die Aufklärung des Mordes an ihm gemeinsam mit Angehörigen für kommenden Samstag zu einer Gedenkdemonstration in Berlin-Neukölln auf.
Bektas, der zum Tatzeitpunkt erst 22 Jahre alt war, war in der Nacht vom 4. auf den 5. April 2012, in der Nähe des Krankenhauses Neukölln auf offener Straße und ohne Anlass von einem Unbekannten erschossen worden. Zwei seiner Freunde, mit denen er damals unterwegs war, wurden bei dem Mordanschlag vom gleichen Täter niedergeschossen, überlebten den Angriff jedoch.
Im September 2015 wurde der 31-jährige Brite Luke Holland in der Neuköllner Ringbahnstraße erschossen. Zu dem Tatverdächtigen Rolf Z. gab es bereits in den Akten zu Burak Bektas einen Hinweis, dem jedoch nicht weiter nachgegangen wurde. In seiner Wohnung wurden Nazi-Devotionalien, mehrere Waffen und Munition entdeckt. Seit dem 14. März dieses Jahres wird vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen den 63-jährigen Rolf Z. geführt. Dieser verweigert bisher jede Aussage. Bisher wurde auch die Tatmotivation des Angeklagten nicht näher beleuchtet und die Beweisführung auf Indizien begrenzt. Fragen, die in Richtung möglicher rechter oder rassistischer Einstellungen als Tatmotivation des Angeklagten zielten, wurden bislang ausgeblendet. Ein Zeuge erzählte in einem Radiointerview bereits vor Monaten, dass Rolf Z. sich missbilligend darüber äußerte, dass in der Kneipe „Del Rex“ in Neukölln, vor der sich der Mord ereignete, „kein Deutsch“ gesprochen wurde.
„Vor diesem Hintergrund ist es für uns unverständlich, warum Gericht und Staatsanwaltschaft nicht gezielt eine mögliche rechte oder rassistische Tatmotivation überprüfen. Wie will das Gericht einen Mord umfassend aufklären, wenn nicht nach dem Motiv gefragt wird? Der NSU-Komplex hat auf schlimmste Art und Weise die fatalen Folgen einer Ausblendung rassistischer Tatmotive seitens der Ermittlungsbehörden offenbart, weshalb wir eine konsequente Aufklärung der Umstände und Hintergründe des Mordes an Luke Holland fordern,“ so Mustafa Günes von der „Initiative zur Aufklärung des Mordes an Burak Bektas“.
Bereits 2006 fand bei dem Angeklagten Rolf Z. eine Hausdurchsuchung wegen illegalen Waffenbesitzes statt, bei der Munition gefunden wurde. Die Nebenklage beantragte die Beiziehung dieser Akten in das laufende Verfahren sowie die Ladung eines Zeugens, der damals Hinweise auf den möglichen illegalen Waffenbesitz von Rolf Z. gab. Am dritten Prozesstag, dem 21. März, teilte der Richter die Antwort der Staatsanwaltschaft mit, dass die Akten aus dem damaligen Verfahren gegen Rolf Z. vernichtet worden seien. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom 18. Februar 2016 von Canan Bayram im Berliner Abgeordnetenhaus zu den Ermittlungen zum Mord an Burak Bektas wurde bestätigt, dass im Dezember 2013 ein Abgleich mit der im Jahr 2006 in der Wohnung von Rolf Z. beschlagnahmten Munition stattfand. Der zurückliegende Aktenvorgang samt Asservaten war damals also noch vorhanden.