Finanzgericht Hamburg

Auch das Finanzgericht Hamburg wollte nicht so genau wissen, wie die Wurst denn nun hergestellt wird. Anders ist es nicht zu erklären, dass es auf Antrag eines norddeutschen Wurstherstellers einen Beschluss veröffentlichte, der besagt, dieser gehöre nicht zur Fleischwirtschaft. Das Argument war allerdings nicht, dass kein Fleisch in der Wurst ist, sondern dass der Verwurster es nur kaufe und weiterverarbeite. Ihm geht es nur darum, dass er weiter Zeitarbeiter einsetzen will. Das neue Arbeitsschutzgesetz für die Fleischwirtschaft sieht ein „Fremdpersonalverbot“ vor. Zuvor legten bereits vier große Zeitarbeitsfirmen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz ein. Wenn es um die Wurst geht, dann wehrt sich die Fleischbranche trotz aller Skandale weiter gegen kleinste Verbesserungen. Wir stellen also fest: Alles hat ein Ende, nur der Kapitalismus hat zwei. Das erste war 1917, am zweiten muss gearbeitet werden.

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"Finanzgericht Hamburg", UZ vom 18. Juni 2021



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