Das Berliner Finanzamt für Körperschaften setzt die Vollziehung der Steuerbescheide gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) aus. Das bedeutet, dass die VVN-BdA im Moment die angeforderten Steuernachzahlungen nicht aufbringen muss, da dies „eine unbillige Härte“ gegen die VVN-BdA darstelle. Offen bleibt, ob der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtmäßig oder rechtswidrig war.
Dies sei zwar ein kleiner Etappensieg, trotzdem hieße es wachsam zu sein, teilte die VVN-BdA in einer Pressemitteilung mit.